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EuGH-Gutachten: DUH darf gegen Thermofenster klagen

03.03.2022 12:51 Uhr | Lesezeit: 3 min
EuGH-Gutachten: DUH darf gegen Thermofenster klagen
Die DUH darf gegen Thermofenster klagen.
© Foto: VW

Der Umweltverein darf eine Verwaltungsentscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt.

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Ein EuGH-Gutachten stärkt der Deutschen Umwelthilfe im Kampf gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Autos den Rücken. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, argumentierte am Donnerstag, eine anerkannte Umweltorganisation dürfe eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend, ein Urteil des EuGH wird in mehreren Wochen erwartet.

Hintergrund ist ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die DUH geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts vor, das für VW-Autos sogenannte Thermofenster genehmigte. Das Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die DUH klageberechtigt ist, da sie durch die Entscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei.

Thermofenster sind eine Software, die bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zulassen. Autohersteller argumentieren, dies sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Schadstoffemissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr tatsächlich sind.

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