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EU-Gerichtshof: Aus für Führerschein-Tourismus

19.05.2011 17:10 Uhr
EU-Gerichtshof: Aus für Führerschein-Tourismus
Mit dem aktuellen Urteil schoben die Richter des Europäischen Gerichtshofs dem "Führerschein-Tourismus", der bei Fahranfängern und Verkehrssündern beliebt ist, einen Riegel vor.
© Foto: DVR

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Fahranfänger dürfen ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Die Fahrerlaubnis ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der Fahrer mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Damit schoben die Richter dem vor allem bei Fahranfängern und Verkehrssündern beliebten "Führerschein-Tourismus" einen Riegel vor. Junge Leute aus Grenzgebieten machen ihren Führerschein häufig im Nachbarland, wenn dort die Fahrstunden preiswerter sind - in Polen oder Tschechien können sie nach Schätzungen bis zur Hälfte der Kosten sparen. Auch Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre Fahrerlaubnis verloren haben, machen in Polen oder Tschechien den Führerschein neu - um in Deutschland die Fahrtauglichkeitsprüfung ("Idiotentest") zu umgehen. Die Vorschriften in einigen EU-Ländern sind großzügiger als hierzulande. Fahranfänger und Verkehrssünder im Visier Schon mehrfach sind die EU-Richter dagegen vorgegangen. Sie entschieden bereits, dass Deutschland einen tschechischen Führerschein nicht anerkennen muss, wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen Trunkenheitsfahrten entzogen wurde. Dies gelte auch für Fahranfänger, die nicht längere Zeit in dem anderen Land gelebt haben, heißt es in dem aktuellen Urteil. "Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt", so die Richter. Im konkreten Fall lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die in der Nähe von Bamberg wohnt. Sie hatte im benachbarten Tschechien ihren ersten Führerschein gemacht - den die Behörden in Bayern aber nicht anerkannten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage dann dem obersten europäischen Gericht vor. Die Klägerin argumentierte, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen und der tschechische Führerschein sei ihr erster überhaupt. Die Richter entschieden sich jedoch für einen harten Kurs. Sie erklärten aber zugleich, dass grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssten. (dpa) Europäische Gerichtshof, Aktenzeichen: C-184/10

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