Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Volkswagen in der Dieselaffäre ein Bußgeld über insgesamt eine Milliarde Euro aufgebrummt. Ermittelt wurde schon länger, nun sehen die Ankläger "Aufsichtspflichtverletzungen" im Konzern belegt. Am heutigen Donnerstag will sich die Staatsanwaltschaft zu den Details äußern (11.00 Uhr).
In den USA hatte VW wegen der Dieselaffäre schon Milliarden an Strafen zahlen müssen. Und es gab Entschädigungen für betroffene Autobesitzer. Das gibt das Rechtssystem in Deutschland bislang nicht her. Verbraucherschützer bewerten das Bußgeld gegen Volkswagen denn auch positiv, sehen aber für die Besitzer der betroffenen Autos dadurch erst einmal keine Auswirkungen. "Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass offensichtlich endlich begonnen wird, Volkswagen für den Betrug zur Rechenschaft zu ziehen", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller.
Für die Käufer der Wagen ändere sich damit unmittelbar jedoch erstmal nichts. "Sie stehen bislang weiter allein mit ihrem Schaden da", sagte der Verbraucherschützer. Müller regte einen Fonds für die Hardware-Nachrüstung von Dieseln an, die wegen Abgasmanipulationen bald mit Fahrverboten belegt werden könnten. So könnten Verbraucher von solchen Hersteller-Geldern profitieren.
Formal handelt es sich bei den "Aufsichtspflichtverletzungen" um eine Ordnungswidrigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen, wie die Volkswagen AG am Mittwochabend mitteilte. Der Autobauer verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen «und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung». Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.
Volkswagen äußerte die Erwartung, "dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird". Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager - zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation. Anleger klagen außerdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VW-Aktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärkte im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskandal informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeitig getan zu haben. (dpa)