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Bundesrat: Steuerrabatt für E-Dienstwagen beschlossen

23.11.2018 13:28 Uhr
Bundesrat: Steuerrabatt für E-Dienstwagen beschlossen
Der Bundesrat hat den Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen gebilligt.
© Foto: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Auch der Bundesrat hat jetzt die Änderung des Einkommensteuergesetzes gebilligt. Künftig wird die Privatnutzung eines elektrifizierten Dienstwagens mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert.

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Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt, um mehr klimafreundliche Wagen auf Deutschlands Straßen zu bringen und Unternehmen zum Umstieg zu ermuntern. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde am Freitag nach dem Bundestag auch von den Vertretern der 16 Länder im Bundesrat gebilligt. Bisher musste man die Privatnutzung mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die zwischen 2019 und Ende 2021 gekauft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent.

Außerdem machte die Länderkammer den Weg für steuerfreie Jobtickets frei. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Mit der Neuregelung sollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden. Die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Die Neuerungen wurden angedockt an zahlreiche weitere steuerrechtliche Änderungen. So müssen auch Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie Amazon oder Ebay haften, wenn dort handelnde Unternehmer und Personen die fällige Umsatzsteuer nicht entrichten. Vor allem Händler etwa aus China versuchten das bisher zu umgehen - dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen. (dpa)

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KOMMENTARE


GSC

25.11.2018 - 13:54 Uhr

Was der Staat mit schönen Worten „Rabatt und Steuersenkung“ dem zahlenden Dienstwagennutzer verkaufen will, ist nichts anderes wie eine steuerliche Anpassung der Versteuerung! Um mit einem halbwegs in Reichweite und Schnellladung auf eine Ebene mit einem typischen Mittelklassewagen mit fossilem Brennstoffmotoren zu kommen ist schnell der doppelte Anschaffungspreis fällig. Wo ist hier nun der Benefit für den Dienstwagennutzer, der meist eine kostenlose Tankkarte sein Eigen nennt und zu Hause, wenn das überhaupt möglich ist, auf seine Kosten den Wagen an der Steckdose aufladen kann. Hier ist der Gesetzgeber wieder mal an seine unausgereiften Grenzen gestoßen. Der Steuerrabatt mag ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber es ist Augenwischerei von den Staatsbediensteten und nicht nachhaltig und umfassend be- und gedacht! Aber was will man erwarten von Staatsdienern, denen ein Fahrzeugpool inklusive Fahrer ohne Dienstwagenpauschale zusteht. Wenn zum Steuerrabatt ein kostenloser Parkplatz mit Ladestation Vorort, was gerade in Städten notwendig ist, dann wäre das ein ersten Ansatz und würde in 2-3 Jahren nicht die Frage aufwerfen, warum dieses Steuermodell nicht gegriffen hat!


Dennis Hagen

26.11.2018 - 08:16 Uhr

Hallo,für mich auf jeden Fall sehr interessant. Die Frage ist natürlich welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der Mitarbeiter nur 0,5% vom BLP versteuern muss.Dazu findet man leider kaum Infos. Eine Aufstellung der geförderten Fahrzeuge wäre auch sehr hilfreich.


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