Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie soll die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen verlängert werden. Das beschloss am Freitag der Bundesrat. Konkret wird für Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, die Frist für den Umtausch um ein halbes Jahr verlängert werden – und zwar vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben.
Die Innenministerkonferenz hatte die längere Frist Mitte Januar bereits beschlossen. Technisch gesehen wurde diese nun in eine Verordnung des Bundesverkehsministeriums zu weiteren Änderungen im Verkehrsrecht eingefügt.
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die nächste Frist nach der nun verlängerten für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 – bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind – sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerscheinprüfung ist also nicht nötig.
Karl Helmut Seiler