Das Gericht kann die in einer am Unfallort abgegebenen Einlassung enthaltenen Tatsachen zum Unfallhergang seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn dem Erklärenden der Nachweis der Unrichtigkeit seiner Erklärung nicht gelingt.
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.3.2022, Az. 3 U 418821, NJW Spezial 2022, 426
- Ausgabe 10/2022 S.64 (640.8 KB, PDF)