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Berliner Behörden: Neue Regeln für die Anschaffung von Dienstwagen

04.09.2017 10:22 Uhr
Berliner Behörden: Neue Regeln für die Anschaffung von Dienstwagen
Im öffentlichen Dienst in Berlin gibt es neue Grundsätze für die Anschaffung von Dienstwagen.
© Foto: Oliver Lang/ BVG

Der öffentliche Dienst in Berlin will seinen Fuhrpark konsequent auf emissionsarme Fahrzeuge umstellen und eine "vorbildliche nachhaltige Beschaffung gewährleisten".

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Als eine Konsequenz aus dem Dieselskandal wird es im öffentlichen Dienst in Berlin neue Grundsätze für die Anschaffung von Dienstwagen geben. "Ziel ist es, den öffentlichen Fuhrpark konsequent auf emissionsarme Fahrzeuge umzustellen und eine vorbildliche nachhaltige Beschaffung zu gewährleisten", zitiert die "Berliner Zeitung" (Samstag) aus einem Schreiben von Verkehrs- und Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos). Es soll den Berliner Landes- und Bezirksverwaltungen zugehen.

Was genau unter emissionsarm zu verstehen ist, werde jetzt erarbeitet, teilte Günthers Verwaltung der Zeitung mit. Der öffentliche Fuhrpark besteht aus Tausenden Fahrzeugen, von denen viele mit einem Dieselmotor ausgerüstet sind. Allein Polizei und Feuerwehr verfügen über mehr als 3.500 Fahrzeuge.

Die neue Beschaffungsrichtlinie wird dem Bericht zufolge auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen einbeziehen. Für sie sollen ähnliche Anforderungen wie für Pkw gelten. Auch für Lastwagen soll es neue Vorgaben geben. "Da hier der reine Elektroantrieb bis auf weiteres nur selten verfügbar sein wird, wird der Fokus hier auf Fahrzeugen mit Gasantrieb liegen", zitiert das Blatt die Senatorin. Günther verwies unter anderem auf die Müllfahrzeuge der BSR, die zu Zweidrittel emissionsarm umgerüstet wurden. (dpa/bb)

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