Anlässlich des heutigen Autogipfels haben die Prüfdienste TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS ihre Forderung nach einem direkten Zugang zu sicherheits- und umweltrelevanten Fahrzeugdaten erneuert. In einem gemeinsamen Statement wiesen sie darauf hin, dass sie ihrem hoheitlichen Auftrag in der Fahrzeugüberwachung in Zukunft nur dann nachkommen könnten, wenn ein „diskriminierungsfreier Zugang“ zu den Fahrzeugdaten gewährleistet sei. Die Fahrzeugprüfung müsse daher dringend „auf der Grundlage von Datenanalysen und Software-Checks neu definiert werden“.
Aktuell kämen Verkehrssicherheit und Umweltschutz bei der der Diskussion um die Schaffung eines „Datenraums Mobilität“ aber viel zu kurz, klagen die Unterzeichner des Positionspapiers. Die gesetzlichen Grundlagen für den Zugang zu den Fahrzeugdaten müssten aber jetzt geschaffen werden.
Fahrzeugsicherheit hängt zunehmend von Software ab
Die Prüfdienste führen zur Begründung an, dass Fahrzeugsicherheit und Umweltverträglichkeit nicht mehr nur von mechanischen, sondern zunehmend auch von elektronischen und digital vernetzten Bauteilen sowie von den jeweiligen Softwareversionen und KI-Algorithmen abhängt. Das betrifft beispielsweise Assistenzsysteme wie Spurhalte-, Notbrems- oder Abstandsassistenten oder die Abgasbehandlung und das Batteriemanagement von E-Autos. Ohne einen gesetzlich geregelten Zugang zu den originären Fahrzeugdaten lasse sich aber nicht unabhängig feststellen, ob all diese digital gesteuerten Systeme noch korrekt arbeiten und damit zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.
Die verschiedenen Funktionen der Fahrzeuge würden zudem über Software-Updates zudem regelmäßig verändert, was Einfluss auf die Sicherheit oder Umweltverträglichkeit haben könnte. Eine rein periodische Fahrzeugprüfung elektronischer und vernetzter Bauteile wie bisher sei daher nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen sei eine kontinuierliche Prüfung notwendig. Dies gelte vor allem auch im Hinblick auf neue Herausforderungen wie Cyber-Security und Manipulationen.
Trust-Center als neutrale Instanz zwischen Herstellern und Prüfdiensten
Bewerkstelligt werden soll der Datenzugriff über ein so genanntes Trust-Center als unabhängigen und neutralen Daten-Treuhänder im staatlichen Auftrag. An diesen sollen die Fahrzeugdaten verschlüsselt und ungefiltert übertragen sowie unabhängig vom Hersteller gespeichert werden. Der Datenzugang für hoheitliche Aufgaben wie die Fahrzeugüberwachung, die Aufklärung schwerer Straftaten oder die Ermittlung von Unfallursachen müsse dann auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. (aw)
Das fordern die Prüfdienste im Einzelnen:
- Die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel sollen gesetzlich regeln, welche Akteure unter welchen Voraussetzungen auf welche Fahrzeugdaten zugreifen dürfen.
- Für die hoheitliche Aufgabe der Fahrzeugüberwachung über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs verlangen die Prüforganisationen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Originaldaten der Fahrzeuge, auch Over-the-Air. Das sei die Grundlage für die Entwicklung neuer Bewertungs- und Prüfmethoden von automatisierten und vernetzten Fahrzeugen.
- Der Zugang zu den Fahrzeugdaten soll höchsten Cybersecurity-Anforderungen genügen und DSGVO-konform erfolgen. All dies soll gemäß internationaler Standards zertifiziert werden.
- Der Datenzugriff soll über ein TrustCenter erfolgen. Dieses soll im staatlichen Auftrag den Zugriff auf die Fahrzeugdaten im Interesse der beteiligten Akteure und der Halter beziehungsweise Nutzer der Fahrzeuge regeln.