Führerscheine müssen getauscht werden
Die EU plant bis spätestens 2033, alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Versionen zu ersetzen. Dies erfolgt schrittweise basierend auf dem Geburtsjahr der Fahrer und dem Ausstellungsdatum des Dokuments. Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2024 die Möglichkeit, ihren Führerschein umzutauschen. Ein vorzeitiger Umtausch ist zudem für alle Fahrer möglich.
Der Gesetzgeber plant im nächsten Jahr weitere Anpassungen der Mautregelungen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter über 3,5 Tonnen für die Nutzung von Bundesfernstraßen. Ausnahmen gelten für emissionsfreie Fahrzeuge (bis zum 31. Dezember 2025) sowie Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, insbesondere von Handwerksbetrieben. "Je klimafreundlicher Technologie und Kraftstoff der Fahrzeuge sind, desto geringer fallen dabei die Mautzahlungen aus. Fuhrparkbetreiber sollten daher Optionen für die Dekarbonisierung der Flotte immer in die Kalkulationen einbeziehen", so Evers.
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BildergalerieCO2-Preiserhöhung kommt 2024
Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2024 eine CO2-Preiserhöhung seitens des Bundes eingeführt. Der Preis für CO2-Zertifikate steigt von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne an. Diese Preiserhöhung betrifft sämtliche fossilen Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. "Mit einem wachsenden Anteil von Elektro- oder Hybridfahrzeugen stellen viele Flottenbetreiber schon heute die Weichen für die Dekarbonisierung ihrer Flotte", ist sich Evers sicher.