Ein weiteres Dieselfahrzeug von Daimler steht nach einem Bericht von "Bild am Sonntag" im Verdacht, mit illegaler Abgastechnik zu fahren. Betroffen sind demzufolge 260.000 Transporter des Modells Sprinter in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Die Wagen mit der Abgasnorm Euro 5, die bis 2016 hergestellt wurden, sollen nach einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an Daimler vom 25. September eine "unzulässige Abschaltvorrichtung" verwenden, wie die Zeitung berichtete.
Ein Konzernsprecher in Stuttgart bestätigte am Sonntag auf Anfrage, dass das KBA in dieser Sache ein Anhörungsverfahren eröffnet habe. Es gehe um 260.000 Fahrzeuge von Varianten des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters. Daimler habe die Funktionsweise der Abgasreinigung dem KBA bereits im Mai 2018 vorgestellt "und sie anschließend seit Sommer 2018 in weiteren Besprechungen eingehend erläutert", stellte der Sprecher fest.
Das KBA hatte im Juni für rund 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 einen Pflicht-Rückruf mit Sofortvollzug angeordnet. Daimler legte Widerspruch gegen die Anordnung ein, "um Klarheit in einer komplexen Sache zu erlangen", wie der Konzernsprecher am Sonntag hinzufügte. Nach Daimlers Auffassung ist die beanstandete Funktionsweise zulässig.
Es handele sich um keinen neuen oder überraschenden Fund. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler "bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt", so der Sprecher. Für die fraglichen Sprinter sei "diese Prüfung abgeschlossen und das KBA hat nach eigenen Messungen nun auch ein Anhörungsverfahren eröffnet", hieß es.
Grenzwert werde nur im gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten
Nach dem Bericht von "Bild am Sonntag" beanstandet das KBA in seinem Schreiben an Daimler eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprinter-Motors OM 651. Sie sorge dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten werde, aber nicht im täglichen Betrieb.
Im Zuge des Dieselskandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September gegen Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Grund war eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Diese führte nach Feststellung der Staatsanwaltschaft dazu, dass die Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach. (dpa)