1978 kam ein schwarzes Blechschild mit einem nach rechts zeigenden grünen Pfeil erstmals zum Einsatz, damals noch in der DDR. 1994 wurde der Grünpfeil, der es Autofahrern erlaubt, an Ampelkreuzungen auch bei rotem Lichtsignal nach rechts abzubiegen, auch in die STVO der wiedervereinigten Bundesrepublik aufgenommen.
Anders als in der DDR musste man sein Fahrzeug allerdings vor dem Abbiegen trotzdem vorher an der Haltelinie zum Stillstand bringen. Wer nicht hält, riskiert aktuell einen Punkt in Flensburg und eine Buße von 70 Euro.
Allerdings gibt es keine Pflicht, den Grünpfeil zu nutzen, man kann auch einfach auf das Umschalten der Ampel warten. Die meisten Grünpfeile hängen übrigens in Dresden. Dort sind rund zwei Drittel der Ampelkreuzungen mit dem Symbol ausgerüstet. (SP-X)