Daimler kommt wegen Abgaswerten von Dieselmotoren unter Druck. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte am Montag in Stuttgart an, den Konzern wegen Verbrauchertäuschung vor dem Stuttgarter Landgericht zu verklagen. Werbeversprechen für angeblich saubere, tatsächlich aber umweltschädliche Dieselmotoren seien irreführend und müssten dringend aufhören, hieß es. Die Klage wird erst noch eingereicht – ob sie vom Gericht überhaupt zugelassen wird, steht bisher nicht fest. Eine Daimler-Sprecherin entgegnete, die Klage entbehre jeder Grundlage.
In den USA meldete sich unterdessen die Umweltbehörde EPA zu Wort. Deren Chef Christopher Grundler sagte dem "Handelsblatt" (Montag): "Wir haben Mercedes kontaktiert und Testergebnisse für die amerikanischen Dieselmotoren eingefordert."
Damit reagierte die Behörde auf eine US-Zivilklage von Mitte Februar. Hierbei geht es um bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz, bei denen der Ausstoß von Stickoxid (NOx) laut Klägern die US-Vorschriften bei unter zehn Grad Celsius um das 65-fache überschritten wird. Dem Konzern werden Verstöße gegen Umweltgesetze und – wie bei der Klageankündigung der Deutschen Umwelthilfe – eine Irreführung der Verbraucher vorgeworfen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die US-Umweltbehörde nach Bekanntwerden einer Zivilklage Daten einfordert. Eine Daimler-Sprecherin betonte am Montag, man setze kein "defeat device" (Schummelsoftware) ein, die Sammelklage sei unbegründet. "Wir werden uns dagegen mit allen juristischen Mitteln verteidigen", sagte sie. Man arbeite seit langem mit den US-Behörden konstruktiv zusammen und werde sie auch jetzt bei ihren Prüfungen unterstützen.
Die EPA wirft Daimler bisher keine Manipulationen vor, solche Anschuldigungen richten sich nur gegen VW. Bei den Vorwürfen in der Zivilklage geht es um die NOx-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Bei der Mercedes-C-Klasse gab es in der Vergangenheit bereits Vorwürfe der DUH – zuletzt, nachdem das niederländische Prüfinstitut TNO erhöhte Werte festgestellt hatte.
Software muss offengelegt werden
Einrichtungen zur Abgaskontrolle sind in der Autobranche durchaus verbreitet – damit soll der Motor geschont werden. In den USA sind sie den Herstellern auch nicht verboten. Allerdings müssen diese Programme bei der Zulassung der Fahrzeuge offengelegt und von den Behörden genehmigt werden. Zu der Frage, ob Daimler eine Funktion zur Runterregelung der Stickoxid-Verbrennung einsetze und dies offengelegt habe, äußert sich der Stuttgarter Autobauer nicht.
Die TNO-Testergebnisse sind auch für die Umwelthilfe Anlass der Klage. Aussagen in Katalogen oder im Internet zu Abgaswerten seien falsch, die hierbei erwähnte Abgasreinigung von bis zu 90 Prozent sei nur im Labor und nicht in Straßentests nachgewiesen, argumentiert dieOrganisation, sich bereits in der Vergangenheit als heftiger Daimler-Kritiker hervortat.
Die Sprecherin des Autobauers betonte: "Wir weisen den Vorwurf der DUH e.V. auf das Schärfste zurück, dass unsere Kunden mit falschen Qualitätsversprechen getäuscht würden." Die DUH habe wiederholt Vorwürfe erhoben, die nicht belegt gewesen seien. Dies sei ein Versuch, Daimler zu diskreditieren, hieß es aus dem Konzern. (dpa)