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Verkehrsrecht: Bußgelder im Straßenverkehr steigen

24.03.2020 16:04 Uhr
Verkehrsrecht: Bußgelder im Straßenverkehr steigen
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen.
© Foto: Kautz15/Fotolia

Fahrradfahrer sollen sich in den Städten sicherer fühlen und mehr Platz bekommen. Dafür wird die Straßenverkehrsordnung geändert. Autofahrern drohen für Verkehrssünden damit höhere Strafen.

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Raser und andere Verkehrssünder müssen sich auf teils deutlich steigende Bußgelder einstellen. Das Bundeskabinett nahm am Montag in Berlin formell den Beschluss zur Kenntnis, den der Bundesrat im Februar gefasst hatte - damit ist der Weg für ein ganzes Bündel neuer Verkehrsregeln endgültig frei. Ziel der Novelle von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) war unter anderem, dass Fahrradfahrer sicherer und komfortabler durch die Städte kommen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch nicht ganz klar - "in Kürze" soll es soweit sein, wie ein Sprecher am Montag sagte.

Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben - innerorts bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Für das Parken auf Geh- und Radwegen können je nach Schwere des Falls bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen, sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt. Meist sagt man "Punkt in Flensburg" dazu.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen, das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kostet statt 15 dann 35 Euro.

Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet. Viel teurer wird es auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen zu fahren, die Buße steigt von 25 auf bis zu 100 Euro. Wer innerorts unnütz hin- und herfährt und dadurch andere belästigt, kann mit 100 Euro bestraft werden statt wie bisher mit 20.

Kritik vom ADAC

Kritik kam vom Autofahrer-Club ADAC: "Die Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen wurden deutlich verschärft. Bußgelder fallen deutlich höher aus und Fahrverbote werden früher verhängt", sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Die Unterscheidung in leichte, normale und grobe Verstöße werde teilweise aufgegeben. "Das halten wir für falsch. Zwischen einer Unachtsamkeit und einem groben Verstoß sollte unterschieden werden können", sagte er.

Viele Bußgeld-Erhöhungen waren in Scheuers Plänen zunächst gar nicht enthalten, sondern wurden vom Bundesrat hinzugefügt. Die Bundesregierung hatte dann nur noch die Wahl, die komplette Novelle fallen zu lassen, oder die Änderungen zu übernehmen.

Von Scheuer geplant waren aber unter anderem härtere Strafen fürs unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse. Mehrmals hatten Fälle für Empörung gesorgt, in denen Autofahrer so einen Stau umgehen wollten. Das kann in Zukunft genauso verfolgt und geahndet werden, wie wenn keine Rettungsgasse für Einsatzkräfte gebildet wird. Es drohen Bußgelder bis 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister. (dpa)

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