Erst vor ein paar Tagen hatte das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis entziehen darf, wenn der Besitzer eines Dieselautos auf das vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Software-Update verzichtet. Ein ähnlicher Fall lag nun dem Verwaltungsgericht München vor.
Die Halter hatten sich trotz behördlicher Bescheide geweigert, die Diesel-Updates in der Werkstatt vorzunehmen. Sie fürchten nach Aussage ihres Anwalts Folgeschäden an den Fahrzeugen.
Die bayerischen Behörden hatten ihnen daraufhin untersagt, die Wagen weiter zu nutzen - vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Weil die Anordnungen aber unter Vorbehalt des nun gefallenen Urteils standen, konnten die Betroffenen ihre Fahrzeuge weiter ohne Einschränkungen nutzen.
Fahrzeuge entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben
Das Münchner Verwaltungsgericht hat nun am Mittwoch sieben Klagen von sechs betroffenen Fahrern zurückgewiesen. "Die Fahrzeuge entsprechen im Moment eben nicht den gesetzlichen Vorgaben", begründete der Vorsitzende Richter, Dietmar Wolff.
Auch nach der aktuellen Entscheidung droht ihnen zunächst kein Stillstand. Das Verwaltungsgericht ließ die Möglichkeit der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird. (dpa)