Im Herbst sind Laubbläser in der Stadt allgegenwärtig, schließlich müssen die Gehwege frei sein von rutschigem Laub. Straßenarbeiter sind allerdings verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Autofahrer durch die Reinigungsarbeiten nicht zu Schaden kommen; zum Beispiel, weil ihnen plötzlich eine Laubwolke auf die Windschutzscheibe gepustet wird.
Eine Autofahrerin hatte diesbezüglich die Stadt Fürth verklagt. Sie behauptete, mit Laubläsern ausgestattete, kommunale Mitarbeiter hätten sie so erschreckt, dass sie das Lenkrad verriss und auf ein geparktes Auto fuhr. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gestand ihr jedoch keinen Schadenersatz zu, da Zeugenaussagen nicht eindeutig ergaben, ob eine Laubwolke für den Unfall verantwortlich war. Hätte ein Zeuge eindeutig gesehen, wie eine Laubwolke die Windschutzscheibe traf, hätte die Stadt für den Schaden aufkommen müssen, berichtet die DAS-Rechtschutzversicherung (Az. 4 O 6465/15). (SP-X)