Wird ein parkendes Auto bei einem Sturm von einem herabfallende Ast getroffen, kommt die Teilkasko-Versicherung erst ab Windstärke acht für den Schaden auf. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h. Besonders wichtig sei dann, die Windstärke zu belegen, so das Infocenter der R+V-Versicherung, das jetzt auf diese Rechtslage hingewiesen hat. Eine Bescheinigung über die Windstärke sei bei den regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes erhältlich, wobei auch Berichte aus den lokalen Zeitungen als Nachweis akzeptiert würden. "Die Autobesitzer können solche Schäden der Teilkasko-Versicherung melden", erklärt Karl Walter vom Infocenter der R+V Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung wiederum übernehme den Schaden bei jedem Wetter. Walter rät, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu melden - am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden", sagt Walter. "Notreparaturen" seien ebenfalls erlaubt. Jedoch sollte zuerst abgeklärt werden, ob die Versicherung einen Gutachter beauftragt. (sb)
Recht: Teilkasko zahlt erst ab bestimmter Windstärke
