So läuft es in der Praxis. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mietet man auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Ersatzfahrzeug. Die Assekuranz zahlt für gewöhnlich nur das niedrigste lokal verfügbare Angebot. In einigen Fällen muss sie aber auch höhere Tarife akzeptieren. Zum Beispiel wenn es das Unfallopfer extrem eilig hat. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Naumburg hervor.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Fahrer eines VW Fox, der unverschuldet in einen Unfall geriet. Die Kollision ereignete sich um 8 Uhr morgens. Bereits eine knappe Stunde später mietete der Geschädigte einen Ersatzwagen an, um rechtzeitig auf einer Beerdigung erscheinen zu können. Die Versicherung verweigerte im Anschluss allerdings, die vollen Kosten zu erstatten. Ihr Begründung lautete: Das Auto habe das Unfallopfer nicht zum günstigsten verfügbaren Tarif gemietet.
Das Gericht gab jedoch der Klage des Autofahrers auf volle Kostenerstattung statt. Es schätzte den Fall so ein, dass eine sogenannte Eil- und Notsituation vorgelegen habe. Brauche der Geschädigte sofort einen Mietwagens, könne er nicht anfangen, Preise anderer Anbieter zu eruieren und zu vergleichen, zitieren Medien aus dem Urteil. Nach Auffassung des Gerichts bestand außerdem keine Möglichkeit, alternativ den ÖPNV zu nutzen. (sp-x/kak)
AG Naumburg, Beschluss vom 12. März 2014, Akz.: 12 C 175/13