Autos sind nicht nur Gebrauchsgegenstände, sondern auch Spekulationsobjekte. Das hat ein Ferrari-Händler nun vor Augen geführt bekommen. Weil er seinem Kunden einen bestellten Sportwagen nicht liefern konnte, muss er laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München 300.000 Euro Schadenersatz zahlen (Az.: 19 U 742/18).
Der Händler hatte einem Kunden einen extrem seltenen Ferrari 458 Speciale Aperta für rund 330.000 Euro verkauft, ohne das Fahrzeug vorrätig zu haben. Beim Hersteller war anschließend jedoch keines der wenigen überhaupt gebauten Fahrzeuge mehr vorrätig, so dass der Händler nicht liefern konnte. Der Kunde erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte einen Schadenersatz von 300.000 Euro – um diese Summe war der Wert des Sammlerfahrzeugs in der Zwischenzeit gestiegen.
Die Richter gaben dem Kläger recht. Der Händler hätte die Möglichkeit der Nichtbelieferung – bei exklusiven Autos immer denkbar – im Vertrag genau regeln müssen. Das sei nicht erfolgt. (SP-X)