Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover ist rechtmäßig im Einsatz. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen, teilte das niedersächsische Innenministerium am Montag mit. Damit sei der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über Section Control endgültig abgeschlossen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei rechtskräftig.
Die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt - dort gilt Tempo 100. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig anonymisiert gespeichert. Werktags sind dort täglich mehr als 15.500 Fahrzeuge unterwegs. Ähnliche Anlagen gibt es beispielsweise in Österreich.
Ihm sei das Streckenradar "ein besonderes Anliegen", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). "Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten." Wie bei jeder neuen Technologie sei aber auch beim Start von Section Control klar gewesen, dass es einige Hürden geben könne. "Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben", so Pistorius. Damit könnten auch andere Bundesländer die Technik auf geeigneten Strecken einsetzen.
Weg ist frei für andere
Nach Einschätzung des ADAC gibt es andernorts aber bislang keine konkreten Pläne dafür, die rechtliche Klärung macht demnach jedoch "den Weg frei für andere». Allerdings sei die Anlage teurer und aufwendiger als herkömmliche Systeme, daher sei eine Evaluation wünschenswert - was bringt die Anlage für die Verkehrssicherheit?
Konkrete Veränderungen müssten erfasst werden, sagte eine ADAC-Sprecherin. Schon beim Start im vergangenen November hatte das Niedersachsen angekündigt, wesentliches Ziel der Pilotanlage bleibe "eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung zur Wirkung der Anlage auf die Verkehrssicherheit."
Das System war im vergangenen Jahr zeitweise abgeschaltet worden. Ein Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die Anlage ging wieder in Betrieb, als das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage im November 2019 abwies. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei höchstrichterlich bestätigt, dass es sich beim Streckenradar um ein "modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung" handele, sagte Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe.
Früheren Angaben des Ministeriums zufolge wurden von Mitte November bis Ende Juni insgesamt 1.065 Geschwindigkeitsverstöße von Section Control angezeigt. In 194 Fällen wurden Bußgelder verhängt, in 152 Fällen kamen Punkte für die Fahrer dazu - 17 von ihnen bekamen zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Mann fuhr statt der erlaubten 100 Kilometer pro Stunde durchschnittlich 160. (dpa)