Tausende Gewerbetreibende könnten in diesem Jahr einen zu hohen Kfz-Steuerbescheid erhalten, weil ihr betrieblich genutzter Lieferwagen fälschlicherweise als Pkw behandelt wird. Laut dem Bund der Steuerzahler sind vor allem kleine Nutzfahrzeuge betroffen, wie sie von Bauhandwerkern, Gartenbauern oder Dienstleistern genutzt werden. Der Verein rät Betroffenen zum Einspruch.
Hintergrund: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge als Pkw besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Dadurch sollte die steuerliche Besserstellung von privat genutzten Geländewagen und Pick-ups verhindert werden. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll nun automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab und stellt für viele leichte Nutzfahrzeuge, die es meist auch in voll bestuhlten Pkw-Varianten gibt, die höhere Steuer in Rechnung.
In Fällen, in denen der Kleintransporter gewerblich genutzt wird, ist die höhere Steuer laut dem Verein nicht gerechtfertigt. Um die berufliche Nutzung zu belegen, sollten dem Einspruch Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, auf denen zu sehen ist, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür ist jedoch ein kostenpflichtiges TÜV-Gutachten erforderlich. (SP-X)