Auch Desinfektions- und Hygienekosten im Rahmen einer Reparatur müssen bei einem Autounfall von der Kfz-Haftpflicht übernommen werden. Die Assekuranz darf die Zahlung in der Pandemie nicht einfach verweigern, wie das Amtsgericht Vaihingen nun entschieden hat. In dem verhandelten Fall ging es um Reinigungskosten in Höhe von 81 Euro, die bei der Reparatur eines Unfallfahrzeugs angefallen waren. Die Versicherung des Unfallgegners verweigerte die Zahlung.
Zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Pandemiebedingte Zusatzkosten gehören demnach zum erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwand. Das Unfallopfer habe keine Möglichkeit gehabt, die Kosten zu vermeiden, da sämtliche Werkstätten Hygienemaßnahmen betreiben und in Rechnung stellen, wie das Portal RA-Online aus der Entscheidung zitiert (Az.: 1 C 129/21). (SP-X)