Uuml;ber 2.000 Euro Verwahrungsgebühr für ein beschlagnahmtes Kfz-Kennzeichen sind zu viel. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und die möglichen Kosten auf 50 Euro gedeckelt. In dem verhandelten Fall hatte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle ein teilweise mit schwarzer Folie abgeklebtes Nummernschild ohne Stempelplakette sichergestellt und anschließend verwahrt. Insgesamt lag das Kennzeichen 333 Tage bei der Behörde, die dafür eine Verwahrungsgebühr von 7 Euro pro Tag, also insgesamt 2.331 Euro verlangte.
Die Verwaltungsrichter beurteilten die Summe jedoch als unverhältnismäßig. Zwar könne grundsätzlich eine Gebühr zwischen 7 Euro und 21,50 Euro erhoben werden, allerdings sei diese für die Aufbewahrung sperriger und wertvoller Gegenstände, etwa von beschlagnahmten Motorrädern oder Autos gedacht. Nicht jedoch für Dinge mit geringem materiellem und ideellem Wert wie in diesem Fall. Die Wirtschaftlichkeit gebiete es hier, den Gegenstand, an dem der Besitzer zudem kein Interesse zeigte, nach kurzer Frist zu vernichten. Konkret hielt das Gericht sieben Tage Aufbewahrungszeit für angebracht. (Az.: 8 K 728/22)