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VW Leasing: Neue GEZ-Abwicklung

27.07.2012 13:17 Uhr
GEZ-Gebühr
GEZahlt? Auch ab dem 1. Januar 2013 können Kunden von VW Leasing diese Frage an ihren Leasinggeber delegieren.
© Foto: Fotolia

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Ab 1. Januar 2013 wird gemäß des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht mehr die Rundfunkgebühr, sondern der Rundfunkbeitrag fällig. Für Unternehmen errechnet sich die Gebühr künftig nach Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, Anzahl der Betriebsstätten und jeweiliger Anzahl der dort Beschäftigten. Ein Fahrzeug ist dabei pro Betriebsstätte kostenfrei.

VW Leasing hat nun vermeldet, für die Entrichtung des Rundfunkbeitrags ab 2013 für gewerblich genutzte Fahrzeuge im Rahmen des Full-Service-Leasings eine Lösung für die gesamte Branche gefunden zu haben. Gemeinsam mit den Rundfunkanstalten und dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) habe man sich auf die Möglichkeit der Fortführung der bestehenden Abwicklung geeinigt. Für den Kunden ändert sich demnach nicht viel.

Erheblicher Mehraufwand für Flottenchefs

Auch andere Leasingunternehmen könnten das gemeinsame Übereinkommen für sich nutzen, um die GEZ-Abwicklung im Dienstleistungsportfolio aufrecht zu erhalten. Ziel der Umstellung, so erklärt VW Leasing in einer Meldung, war eine generelle Abkehr von einem geräteabhängigen Ansatz und eine Vereinfachung der Abwicklung, die aber in der Fuhrparkmanagement-Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hätte.

Da viele Leasinggeber aufgrund der neuen Regelung die Dienstleistung nicht mehr hätten aufrecht erhalten können, hätten sich die Leasingnehmer selbst um die Entrichtung ihrer Kfz-bezogenen Rundfunkbeiträge und die damit einhergehende An- und Abmeldung ihrer Fahrzeuge kümmern müssen. "Das hätte bei den Fuhrparkmanagern zu einem erheblichen Mehraufwand geführt", betont Gerhard Künne, Geschäftsführer der Volkswagen Leasing GmbH, "aus diesem Grund haben wir uns mit den Landesrundfunkanstalten in Verbindung gesetzt und eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden, von der die gesamte Branche profitiert."

Ersparnis versus Mehraufwand bei Eigenverwaltung

Was bedeutet dieser Ansatz für die Kunden? Wenig Änderung, alle Beteiligten profitieren laut VW Leasing weiterhin von einem schlanken Prozess. Zu zahlen habe der Kunde weiterhin nur den anfallenden Rundfunkbeitrag. Die Abwicklung der Verwaltung inklusive Fahrzeugan-/abmeldung und die termin-/fristgerechte Beitragszahlung übernimmt die VW Leasing. Lediglich der Vorteil des einen beitragsfreien Fahrzeugs pro Betriebsstätte kann dabei nicht realisiert werden, sodass jeder Kunde selbst abwägen kann, wie er günstiger fährt.

"Die Kostenersparnis durch die beitragsfreien Fahrzeuge hängt maßgeblich von der Anzahl der Betriebsstätten ab, fällt aber im Verhältnis zum damit einhergehenden administrativen Mehraufwand normalerweise relativ gering aus", erläutert Künne. "Die Kunden müssen individuell prüfen, ob die zusätzliche Ersparnis den Mehraufwand bei der Eigenverwaltung rechtfertigen würde. Insgesamt sind wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden und freuen uns, dass wir als Vorreiter in der Branche unseren Kunden die Dienstleistung weiterhin anbieten können." (sl)

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