Das autonome und vernetzte Fahrzeug eröffnet großes Zukunftspotenzial, ruft aber auch verstärkt den Schutz der Daten und der Privatsphäre auf den Plan. Schon heute sei ein modernes Fahrzeug ohne eine Vielzahl von Steuerungssystemen nicht mehr denkbar, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag in Berlin. Die erhobenen Daten gäben jedoch auch Auskunft über das Nutzungsverhalten des Autofahrers und erlaubten Rückschlüsse auf sein Leben. Insofern seien alle Daten personenbezogen und deshalb "datenschutzrechtlich relevant".
Voßhoff hatte am Donnerstag Vertreter aus Politik und Wirtschaft eingeladen, die Herausforderungen durch vernetzte und autonome Fahrzeuge für den Datenschutz zu diskutieren.
Datensicherheit und Privatsphäre stünden bei der Intergration in den Alltag im Fokus, sagte Norbert Barthle, Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. "Wir befinden uns an einer Zeitenwende, was die Digitalisierung des Verkehrs angeht." Die Zeit ließe sich vergleichen mit der Erfindung des Motors. "Wir sind ein Hochtechnologieland und wollen das auch bleiben", sagte Barthle. Das neue Verkehrsrecht, das Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) auf den Weg gebracht habe, sei dafür eine wichtige Grundlage.
Mit dem neuen Gesetz, das noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten soll, wird das Straßenverkehrsgesetz an künftige Mobilitätsszenarien mit vernetzten und autonom fahrenden Autos angepasst. Der Schutz der erhobenen Daten soll dabei neu geregelt werden. Das Gesetz sieht etwa eine Art Blackbox in autonomen Autos vor, die für den Fall eines Unfalls Position und Zeit erfasst.
Bei der Mobilität der Zukunft gehe es um sehr viel Geld, sagte Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH. Das Auto werde künftig Teil des Internets der Dinge. Umfragen hätten jedoch gezeigt, dass eine große Mehrheit der Autofahrer besorgt um ihre privaten Daten seien. "Deshalb müssen wir Vertrauen in die Technik schaffen." Dafür seien etwa unabhängige Trustcenter für Verkehrsdaten oder Testzentren für die Verschlüsselung von Daten nötig.
Keinerlei Daten sollten ohne ausdrückliche Einwilligung der Fahrzeugnutzer verarbeitet werden dürfen, forderte etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte. Zwischen Fahrzeugen untereinander ausgetauschte Daten müssten wirksam verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Und es müsse für den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten erhoben werden. "Datenschutzrechtliche Regeln stehen Innovationen in keiner Weise entgegen", betonte Voßhoff. Die informationelle Selbstbestimmung sei aber ein Grundrecht. Hier sei in erster Linie Transparenz gefordert. (dpa)