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Unterschiede in der Dieselsteuer

11.02.2003 16:57 Uhr

Mit Rußfilter teurer als ohne, jedenfalls bei D4/Euro 4-Fahrzeugen

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In den meisten deutschen Fuhrparks finden sich auch Dieselmodelle einheimischer Marken. Flottenbetreiber, die z.B. Selbstzünder-Modelle der PSA-Gruppe (FAP-Modelle) im Fuhrpark haben, werden seitens des Fiskus dafür mehr zur Kasse gebeten als es bei Fuhrparks mit Modellen ohne den Filter der Fall ist. Für FAP-Autos sind bis zu 276 Euro Steuern fällig. Fahrer bzw. Betreiber von Dieselmodellellen zählen zu Finanzamts liebsten Kunden, zahlen sie doch unabhängig vom Kraftstoffverbrauch den höchsten Kfz-Steuersatz. 13,80 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum sind für die modernsten Diesel jährlich fällig. Es sei denn, der Diesel-Fahrer lenkt ein Modell mit der Norm D4 oder Euro 4 und erhält die Steuerbefreiung von 613,55 Euro. Doch diese Exemplare sind (noch) mit der Lupe zu suchen. Unter den VW-Modellen erfüllen die Norm D4 der Polo, Golf, Golf Variant, Bora sowie Bora Variant mit 1.9-TDI-Aggregat (74 kW) sowie der Polo mit 1.4 TDI (55 kW). Der Drei-Liter-Lupo nimmt mit seinem 1.2 TDI (45 kW, D4) eine Sonderstellung ein, wird mit 1124 Euro gefördert. Aus der Audi-Palette gesellen sich der Drei-Liter-A2 mit 1.2 TDI (45 kW) sowie der A3 mit 1.9 TDI (74 kW) dazu. Die Halter von Autos mit Rußpartikelfilter, wie etwa dem FAP-Filter-System von Peugeot, erhalten dagegen keinen Steuervorteil. Grund: Die Stickoxidwerte sind dafür zu hoch. Doch Peugeot plant, im September einen HDi 2.0 mit FAP-Filter einzuführen, der Euro 4 erfüllt. Im Dezember soll der HDi 1.6 folgen. Schneller ist Opel mit seinem brandneuen Astra 1.7 CDTI (59 kW), dem ersten Diesel nach der verschärften Norm Euro 4. Er erhält damit die 613 Euro Steuerbefreiung. Der Wagen ist bereits bestellbar und wird ab Ende März ausgeliefert. (zi)

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