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Umweltbundesamt: Kritik am Tempo-30-Vorstoß

18.04.2017 09:34 Uhr
Umweltbundesamt: Kritik am Tempo-30-Vorstoß
Länder und Kommunen sehen die Forderung nach Tempo 30 kritisch.
© Foto: picture alliance/blickwinkel/McPhotos

Tempo 30 überall in der Stadt, schlägt das Umweltbundesamt vor. Was der Natur und dem Verkehrsfluss nützen soll, stößt aber auf deutliche Kritik bei Ländern und Kommunen. Auch die Autoindustrie wehrt ab.

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Tempo 30 in der Stadt - und zwar auf allen Straßen: Das fordert das Umweltbundesamt. "Tempo 30 bringt bessere Luft, flüssigeren Verkehr und weniger Unfälle - und man ist in der Regel genauso schnell unterwegs", sagte Präsidentin Maria Krautzberger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Zwar könnten auf bestimmten Straßen auch höhere Geschwindigkeiten erlaubt werden, aber 30 Stundenkilometer solle die Regel sein.

Länder und Kommunen sehen die Forderung kritisch: "Der Deutsche Städtetag hält es für geboten, eine solche Regelung erst einmal in einzelnen Städten zu erproben", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. Dann ließen sich die Folgen für den Verkehr, die Akzeptanz der Bevölkerung und die Auswirkungen auf Luftschadstoffe und Lärm besser beurteilen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Lösung der Verkehrsprobleme in einem konsequenten Ausbau von Bus und Bahn, des Radverkehrs und der digitalen Verkehrsführung. "Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, man könne mit immer mehr Verboten und Einschränkungen nachhaltig Probleme lösen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. 

Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos), argumentierte mit den Vorteilen des bestehenden Systems mit verschiedenen Tempo-Zonen. "Wer an dieses funktionierende Straßensystem rangeht, sorgt dafür, dass die Wohnquartiere stärker belastet werden." Seine Begründung: "Die 50er Straßen ziehen den Verkehr aus den Wohngebieten, weil man da schneller fahren kann." Wenn man flächendeckend Tempo 30 einführe, verpuffe diese Wirkung.

VDA: Mehr Verbrauch und CO2-Ausstoß

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) brachte technische Einwände vor: Bei Tempo 30 werde meist in einem niedrigeren und damit ungünstigeren Gang gefahren, damit erhöhten sich Verbrauch und CO2-Ausstoß tendenziell. Zielführender seien Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses, erklärte der Verband am Freitag.

Auch im Bundesverkehrsministerium hält man wenig von einer generellen Tempo 30-Regelung. Dies sei nicht geplant, teilte das Ministerium mit. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und bremse den Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen unverhältnismäßig, auf denen zwei Drittel des Verkehrs innerorts abgewickelt werde. Die geltende Regelung sei ausreichend und ermögliche den Behörden, in Wohngebieten Tempo-30-Zonen anzuordnen, vor Schulen und Kitas auch auf Hauptverkehrsstraßen. Dafür war erst im vergangenen Dezember die Straßenverkehrsordnung geändert worden.

"Breite gesellschaftliche Diskussion" notwendig

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in einem Papier mit dem Titel "Stadt für Morgen" bei den kurzfristigen Zielen bis 2020 genannt. Neben fachlichen Untersuchungen sei zur Umsetzung eine "breite gesellschaftliche Diskussion" notwendig, heißt es in einem weiteren UBA-Papier. In den 70er und 80er Jahren sei "sehr kontrovers" über Tempo-30-Zonen in Wohngebieten debattiert worden. Inzwischen seien diese Zonen gesellschaftlicher Konsens.

Ein Sprecher des ADAC verwies auf eine Untersuchung im Auftrag des Automobilclubs vom vergangenen Herbst, der zufolge Autos bei Tempo 30 nicht weniger CO2 und Stickoxide ausstoßen als bei Tempo 50. Der ADAC argumentiert, dass Autofahrer vor allem zu verkehrsarmen Zeiten wie am Wochenende oder nachts ausgebremst würden.

Die erste Tempo-30-Zone in Deutschland war ein Modellversuch im November 1983 im niedersächsischen Buxtehude. Viele weitere Städte folgten.

Die Grünen wollen Kommunen die Möglichkeit geben, "eigenständig und unbürokratisch" über Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts zu entscheiden - nicht nur, wenn dort etwa eine Grundschule oder ein Altenheim steht, wie es die Regelung vom Dezember vorsieht.

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