Spätestens am 30. Juni 2014 endet die Zeit, in der die Firmen die Kfz-Steuer für ihre Flottenfahrzeuge an das Finanzamt im jeweiligen Bundesland entrichten mussten. Ab diesem Zeitpunkt verwalten bundesweit die Hauptzollämter als zuständige Bundesfinanzbehörde die Kfz-Steuer und sind damit erster Ansprechpartner.
Mit den organisatorischen Veränderungen geht ein technischer Umstieg einher – und dieser sorgt derzeit für viel Frust bei den Flottenbetreibern. So warnte jüngst der Bundesverband Fuhrparkmanagement zusammen mit dem Verband Deutsches Reisemanagement vor einem "Verwaltungschaos mit der Umstellung des Kfz-Steuer-Einzugs durch den Zoll".
Zu drängenden Fragen seitens der Fuhrparkleiter antwortet nun der Zoll gegenüber Autoflotte:
Wie funktioniert die Umstellung auf das neue Verfahren?
Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen, die alle aus den verschiedenen IT-Verfahren der Länder in das neue bundeseinheitliche IT-System der Zollverwaltung eingepflegt werden müssen, werden sich bei der Übernahme der Kfz- Steuer Verzögerungen ergeben. Um die Einschränkungen bei der Umstellung möglichst gering zu halten, wurden verschiedene Übernahmezeiträume festgelegt:
Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Wie lang dauert die Umstellung konkret?
Der Lastschrifteinzug und die Kfz-Steuererstattung erfolgen aufgrund der Umstellungsarbeiten der IT-Systeme (Länder und Bund) bis zu vier Wochen verzögert. Die Verzögerungen werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten. Die Hauptzollämter haben auf die Dauer der Verzögerungen keinen Einfluss. Wichtig: Die Umstellung des Lastschrifteinzugverfahrens auf das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren führt nicht zu Verzögerungen.