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Tachomanipulation: Noch kein wirksamer Schutz

24.08.2021 11:31 Uhr
ADAC Tachomanipulation
Mit einfach zu bedienenden Geräten manipulieren Betrüger Tachometer.
© Foto: ADAC/Ralph Wagner

Der ADAC hat stichprobenartig die Tachos bei drei Autos mit einem frei erhältlichen Gerät problemlos manipuliert, die geltende EU-Verordnung greift demnach nicht. Hier müsse nachgebessert werden, fordert der Autoclub.

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Bei vielen aktuellen Autos lässt sich der Kilometerstand schnell und einfach manipulieren, bemängelt der ADAC. Der Autoclub hatte stichprobenartig die drei aktuellen Autos Ford Kuga (2019), Opel Grandland X (2020) und Peugeot 208 (2019) problemlos mit einem frei erhältlichen Gerät manipuliert. Der Kilometerstand konnte meist nach wenigen Minuten beliebig verfälscht werden, kritisiert der ADAC.

Beim Ford und Peugeot reichte es demnach, das Manipulations-Gerät an die Onboard-Diagnosebuchse anzustecken. Beim Opel musste das Gerät zusätzlich auch am Tacho fixiert werden. Für über 170 weitere Modelle ab 2019 gebe es ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten, das habe der ADAC auf den frei zugänglichen Seiten der Gerätehersteller recherchiert.

Somit greife geltende EU-Verordnung immer noch nicht, wonach der Kilometerstand systematisch im Auto geschützt werden muss. Das Gesetz gilt seit September 2017 für neue Fahrzeugmodelle und seit September 2018 für alle Neuwagen. Der Club fordert eine Ergänzung der Verordnung, in der eindeutig definiert ist, wie wirksam der Schutz sein muss und wie er überprüft wird. Zudem sollte es laut ADAC eine Kontrolle des Manipulationsschutzes durch eine neutrale Stelle geben, etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. Hierfür gebe es weltweit anerkannte Methoden wie Common Criteria, die auch als ISO 15408 dokumentiert ist.

Hohe Folgeschäden möglich

Die Polizei schätzt, dass an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden ist. Neben einem überhöhten Kaufpreis für einen falschen Tachostand könnte vorgegaukelt werden, dass der Austausch eines Fahrzeugteils, wie der Zahnriemen, noch Zeit habe. Sollte dieser wegen des nicht erkannten Überschreitens des Wechselintervalls reißen, drohen bis zu mehrere tausend Euro Schaden bis hin zum Motorschaden.

Eine Tachomanipulation werde in der Regel nicht kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgenommen, sondern häufig auch während der Nutzung des Autos, zum Beispiel bei Leasingfahrzeugen. So könnten die falschen Daten in der Fahrzeughistorie der Hersteller-Werkstatt eingetragen werden und weniger Laufleistung vortäuschen.

Der ADAC weist darauf hin, dass die meisten Werkstätten und Kfz-Sachverständigen eine professionell durchgeführte Tachomanipulation nicht aufdecken können. Gebrauchtwagenkäufer sollten daher vor dem Kauf Unstimmigkeiten ausschließen. Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, aber auch Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger könnten Hinweise darauf geben, ob ein Kilometerstand plausibel ist. (tm)

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