Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Vortag. Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro androhen.
Die grün-schwarze Regierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm Euro 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres – etwa im September 2019 – dann auch Dieselwagen der Abgasnorm Euro-5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis zum 15. Juli festlegen.
Der DUH geht es um die schnelle, vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern. Nach seinem Eindruck will das Land nicht an Fahrverbote für Euro-5-Diesel ran.
Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen für alte Dieselautos zu sperren. (dpa)