Die Nummernschilder des Autos sind oft Ausdruck der Persönlichkeit des Autofahrers. Für Initialen, Geburtsdatum oder andere Buchstaben-Zahlen-Kombinationen auf ihrem Wunschkennzeichen sind nicht wenige Autofahrer bereit, extra zu zahlen. Doch nicht alle Wünsche werden erfüllt, einige Kombinationen sind verboten.
In Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung heißt es: "Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen." Damit sind nicht Buchstabenfolgen wie SE-XY gemeint, wie sie ihm Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein gern genommen werden. Vielmehr sollen damit vor allem Kennzeichen verhindert werden, die eine rechte Gesinnung ausdrücken.
So können Buchstabenpaare verboten sein, die auf nationalsozialistische Abkürzungen Bezug nehmen, wie "KZ" (Konzentrationslager), "SS" (Schutzstaffel der NSDAP) oder "HJ" (Hitler Jugend). Insbesondere zusammen mit entsprechenden Zahlenkombinationen wie 88 (steht für den achten Buchstaben im Alphabet, HH, also Heil Hitler) können sie untersagt werden.
Einige Zulassungsbehörden vergeben auch bestimmte Buchstaben nicht, die in Kombination mit der städtischen oder Landkreis-Abkürzung sittenwidrig wären: So kann man im Kreis Dithmarschen, Kürzel "HEI", kein "L" oder "HI" bekommen. Neuerdings geben auch einige Ämter die Abkürzung "IS" (für Islamischer Staat) nicht mehr heraus. Aber auch potenziell anstößige Nummernschilder wie MO-RD (Moers) oder BUL-LE (Burglengenfeld) können nicht gewählt werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu nicht, das entscheiden die zuständigen Behörden selbst. (sp-x)