-- Anzeige --

Ratgeber: Welche Nummernschilder sind verboten?

23.08.2016 10:18 Uhr
Ratgeber: Welche Nummernschilder sind verboten?
Das Nummernschild am Porsche Elfer mit einem 911 zu versehen ist erlaubt, anderes wiederum nicht.
© Foto: sp-x

Wer sein Wunschkennzeichen sucht, muss oft feststellen, dass die Kombination bereits vergeben sind. Einige Verknüpfungen von Buchstaben und Zahlen werden aber auch generell nicht vergeben – aus gutem Grund.

-- Anzeige --

Die Nummernschilder des Autos sind oft Ausdruck der Persönlichkeit des Autofahrers. Für Initialen, Geburtsdatum oder andere Buchstaben-Zahlen-Kombinationen auf ihrem Wunschkennzeichen sind nicht wenige Autofahrer bereit, extra zu zahlen. Doch nicht alle Wünsche werden erfüllt, einige Kombinationen sind verboten.

In Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung heißt es: "Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen." Damit sind nicht Buchstabenfolgen wie SE-XY gemeint, wie sie ihm Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein gern genommen werden. Vielmehr sollen damit vor allem Kennzeichen verhindert werden, die eine rechte Gesinnung ausdrücken.

So können Buchstabenpaare verboten sein, die auf nationalsozialistische Abkürzungen Bezug nehmen, wie "KZ" (Konzentrationslager), "SS" (Schutzstaffel der NSDAP) oder "HJ" (Hitler Jugend). Insbesondere zusammen mit entsprechenden Zahlenkombinationen wie 88 (steht für den achten Buchstaben im Alphabet, HH, also Heil Hitler) können sie untersagt werden.

Einige Zulassungsbehörden vergeben auch bestimmte Buchstaben nicht, die in Kombination mit der städtischen oder Landkreis-Abkürzung sittenwidrig wären: So kann man im Kreis Dithmarschen, Kürzel "HEI", kein "L" oder "HI" bekommen. Neuerdings geben auch einige Ämter die Abkürzung "IS" (für Islamischer Staat) nicht mehr heraus. Aber auch potenziell anstößige Nummernschilder wie MO-RD (Moers) oder BUL-LE (Burglengenfeld) können nicht gewählt werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu nicht, das entscheiden die zuständigen Behörden selbst. (sp-x)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Autokennzeichen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.