Private und gewerbliche Besitzer sowie Leasingnehmer von Volvo-Plug-in-können sich bis zu 3.000 kWh-Ladestrom von Volvo bezahlen lassen. Voraussetzung ist, dass der Teilzeit-Stromer im Zeitraum zwischen 16. Oktober 2019 und 30. September 2020 erworben wurde beziehungsweise noch wird und dass die Kunden ihr Fahrzeug über die "Volvo on Call App" registrieren. Der Berechtigungszeitraum beginnt mit der Aktivierung der App und geht über zwölf Monate. Die Kunden müssen für die Erstattung der Stromkosten dauerhaft das digitale Fahrtenbuch freigeschaltet haben. Die Rückerstattung der Stromkosten erfolgt einmalig nach Ablauf der vollen zwölf Monate.
Der zu erstattende Betrag berechnet sich aus einem von Eurostat ermittelten durchschnittlichen Strompreis pro kWh (aktuell rund 30 Cent) und dem in der App gemessenen kWh-Verbrauch. Wird das Fahrzeug während des Aktionszeitraums verkauft, erlischt das Angebot. (SP-X)