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Pkw-Maut: EU beendet Verfahren gegen Deutschland

17.05.2017 13:36 Uhr
Der jahrelange Streit um die Pkw-Maut zwischen Brüssel und Berlin ist offiziell beigelegt.

Die Bundesregierung will Autofahrer für die Straßennutzung zahlen lassen - aber ohne Mehrbelastung für Inländer. Ist das mit EU-Recht vereinbar? Die EU-Kommission sagt jetzt ganz formell Ja.

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Der jahrelange Streit um die Pkw-Maut zwischen Brüssel und Berlin ist offiziell beigelegt. Nach den bereits im Dezember vereinbarten Zugeständnissen der Bundesregierung hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen Deutschland nun eingestellt.

Es gebe keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Sie wolle aber im Auge behalten, ob das Gesetz korrekt angewendet werde. Die Maut soll nach Planungen der Bundesregierung ab 2019 fällig werden.

Offen ist allerdings, ob andere EU-Staaten die "Infrastrukturabgabe" noch zu Fall bringen können. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht, weil Ausländer bei der Autobahn-Nutzung stärker belastet werden sollen als Inländer. Die Wiener Regierung hat deshalb bereits eine Klage vor dem EuGH angekündigt. Auch Tschechien und die Niederlande haben einen solchen Schritt angedeutet.

Die EU-Kommission, die über die Einhaltung europäischen Rechts wacht, hatte lange bemängelt, dass inländische Autohalter auf den Cent genau bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Aus Brüsseler Sicht stellte dies eine unerlaubte Benachteiligung ausländischer Fahrer dar. Bereits im Dezember hatten sich Berlin und Brüssel informell auf Änderungen an dem Prestigeprojekt des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) geeinigt, die die Bedenken ausräumen sollen.

Dobrindt sagte daraufhin Änderungen an den seit 2015 geltenden Maut-Gesetzen zu. Zum einen sollen die Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker gestaffelt werden. Zum anderen soll die für Inländer vorgesehene Maut-Entlastung über eine niedrigere Kfz-Steuer für abgasarme Euro-6-Autos stärker ausfallen, nämlich um 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

Die Änderungen passierten im März Bundestag und Bundesrat, was die EU-Kommission nun zum Anlass nahm, das Verfahren einzustellen. Ohne Einigung hätte es in einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und möglichen Geldbußen münden können.

Österreich bereitet Klage vor

Österreich lässt im Maut-Streit nicht locker: Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) bereitet eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. "Die Fehlentscheidung der Kommission öffnet der wechselseitigen Diskriminierung zwischen EU-Mitgliedstaaten Tür und Tor", erklärte Leichtfried am Mittwoch in Wien. Zuvor hatte die EU-Kommission ihr Verfahren gegen die Bundesrepublik nach Zugeständnissen eingestellt.

In einem bis zu dreimonatigen Verfahren muss sich die Kommission nun nach österreichischen Angaben erneut mit dem Thema befassen und Stellungnahmen von Deutschland und Österreich einholen. "Wird die Kommission im Anschluss nicht selbst erneut aktiv, ist der Weg für eine österreichische Klage frei", erklärte Leichtfried.

Wien hält die Ausgestaltung der geplanten Maut für diskriminierend. Dass am Ende nur Ausländer zahlten, sei nicht mit den Grundwerten der EU vereinbar, hatte Leichtfried schon im Vorfeld betont. "Alle werden zur Kasse gebeten, nur die Deutschen nicht." Ein von Wien in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten attestiere gute Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht. (dpa)

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