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Neuer Vorschlag zu Fahrverbotsregelungen: Härter in der Stadt, großzügiger auf Autobahnen

22.10.2020 07:00 Uhr
Neuer Vorschlag zu Fahrverbotsregelungen: Härter in der Stadt, großzügiger auf Autobahnen
Zu schnell unterwegs: Der ACV hat einen Vorschlag zu den Fahrverbotsregeln im Bußgeldkatalog unterbreitet.
© Foto: Christoph Hardt/Geisler Fotopress/Picture Alliance

16 – 26 – 36: Diese Zahlenkombination steht im Kern für einen Vorschlag des ACV zu Fahrverbotsregelungen für Raser. Er soll für mehr Fairness und eine feinere Justierung von Strafen in diesem Bereich sorgen.

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Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat einen Vorschlag zu den Fahrverbotsregeln im Bußgeldkatalog unterbreitet. Der drittgrößte deutsche Autoclub fordert dabei im Kern eine großzügigere Regelung auf Autobahnen, will dafür am im Gegenzug die Regeln im Stadtverkehr nochmals verschärfen.

Das Modell sieht eine Ausweitung der bisherigen Aufteilung "innerorts/außerorts" auf drei Stufen vor, bei der die "Außerorts"-Regelung um die Stufe "Autobahn" erweitert wird. Ein Fahrverbot soll nach diesem Vorschlag auf Autobahnen erst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 36 km/h (statt bisher 26 km/h) erfolgen. Der Club begründet dies damit, dass Autobahnen die sichersten Straßen seien und sich in ihrem Gefahrenpotential deutlich von Landstraßen unterschieden, für die bisher aber die gleichen Regelungen gelten. Hier soll das Limit für ein einmonatiges Fahrverbot bei 26 km/h Überschreitung bleiben.

Im Gegenzug schlägt der ACV vor, das Limit für ein Fahrverbot innerorts nochmals deutlich abzusenken, von bisher 21 auf dann 16 km/h. Als Begründung wird angeführt, dass Fußgänger und Radfahrer bei einer Kollision mit mehr als 70 km/h schon praktisch keine Überlebenschance mehr hätten. Der Automobilclub geht davon aus, dass sein Vorschlag für eine genauere, fairere und der jeweiligen Situation besser angepasste Justierung von Strafen und Fahrverboten sorgen würde.

Der Bußgeldkatalog war erst in diesem Jahr verschärft worden, unter anderem wurde das Limit auf Autobahnen für ein einmonatiges Fahrverbot von 41 auf 26 km/h drastisch reduziert. Formfehler haben allerdings dazu geführt, dass die Novelle aufgehoben ist, was derzeit auch vor Gerichten zu unterschiedlichen Interpretationen der gegenwärtigen Rechtslage führt. (SP-X)

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