Wer hartnäckig mit Licht- und Akustikhupe drängelt, muss mit der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechnen. Ein solches Verhalten lässt laut Verwaltungsgerichtshof München den Rückschluss zu, dass der Fahrer eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ist.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer über eine Strecke von 550 Metern unter mehrfachem Hupen und Aufblenden zu dicht auf das Fahrzeug einer Zivilstreife aufgefahren. Dabei kam er so nah, dass die Beamten Kennzeichen und Kühlergrill im Rückspiegel nicht mehr sehen konnten. Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Mann zunächst wegen Nötigung zu einer Geldstrafe und ordnete die Beibringung eines MPU-Gutachtens an. Da der Autofahrer dem nicht nachkam, entzog ihm die lokale Behörde die Fahrerlaubnis, womit der Mann nicht einverstanden war.
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Die Sache landete anschließend zunächst vor dem Verwaltungsgericht und anschließend vor dem Verwaltungsgerichtshof. Beide Instanzen sehen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des fehlenden MPU-Gutachtens als rechtens an. Der bei Teilnahme am Straßenverkehr begangene Nötigungsversuch sei durch Hartnäckigkeit und konkret gefährliches Handeln gekennzeichnet gewesen, zitiert RA-Online aus der Begründung. Ein derartiges Fehlverhalten lasse tragfähige Rückschlüsse darauf zu, dass der Fahrer gerade für die Verkehrssicherheit gefährlich sei.