Lebenslänglich
Opel verspricht nicht, sondern garantiert: Und zwar eine zeitlich unbegrenzte Garantie, die nur durch max. Laufleistung von 160.000 km gedeckelt ist.
Seit Kurzem gewährt Opel auf seine Autos eine lebenslange Garantie. Ein echter Paukenschlag. Die Hintergründe, Bedingungen und Einschränkungen der neuen Supergarantie:
Was bedeutet de facto „lebenslänglich“?
Die neue Opel-Garantie ist zeitlich unbefristet und gilt bis zu einer Laufleistung von 160.000 km.
Was ist mit der alten Garantie – zwei Jahre ohne Kilometer-Begrenzung?
Sie bleibt unverändert bestehen. Bei der neuen Garantie handelt es sich um eine Anschlussgarantie – offizieller Garantiepartner ist die CG Car-Garantie Versicherungs-AG – die erst nach Ablauf der herstellerseitigen Neuwagengarantie in Kraft tritt.
Gilt die neue Garantie für alle Opel-Fahrzeuge?
Nein. Sie gilt nur für alle neuen Pkw-Modelle, sprich für Agila, Corsa, Meriva, Astra, Zafira, Insignia und Antara. Von der neuen Garantie ausgenommen sind die Modellreihen Combo, Movano und Vivaro.
Seit wann gilt die Garantie?
Sie gilt für Ersthalter von Fahrzeugen, die seit dem 5. August neu zugelassen sind.
Gilt die neue Garantie auch für alle Gewerbe- und Großkunden?
Die neue Garantie gilt für alle gewerblichen Kunden, die kein Lieferabkommen mit Opel geschlossen haben.
Wird im Rahmen der Garantie alles bezahlt?
Nein: Bei anfallenden Garantiearbeiten werden nur die Lohnkosten zeitlich unbefristet respektive bis 160.000 km voll übernommen. Die Materialkosten werden dagegen nur in den ersten zwei Jahren der Herstellergarantie komplett übernommen und danach bis zu einer Laufleistung von 50.000 km. Anschließend werden die Materialkosten folgendermaßen gestaffelt übernommen:
90 Prozent bis 60.000 km
80 Prozent bis 70.000 km
70 Prozent bis 80.000 km
60 Prozent bis 90.000 km
50 Prozent bis 100.000 km
40 Prozent bis 160.000 km
Bei mehr als 160.000 km greift die Garantie nicht mehr. Und grundsätzlich gilt: Der Garantieanspruch ist auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles beschränkt.
Wann zahlt Opel?
Voraussetzung für die Garantie ist die Durchführung sämtlicher anfallender Wartungs- und Pflegearbeiten beim Opel-Händler. Nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie und spätestens 36 Monate nach Erstzulassung ist zudem eine jährliche Aktivierung der Garantie beim Opel-Händler nötig. Kostenpunkt: 11,90 Euro (brutto).
Ist die Garantie an den Erstbesitzer gebunden?
Ein Zweitbesitzer kann die Garantie kostenpflichtig übernehmen. Dazu muss das Auto jedoch jünger als sechs Jahre sein und darf nicht mehr als 100.000 km gelaufen sein.
Welche Reparaturen werden von der Garantie überhaupt übernommen?
Analog zur „normalen“ Garantie bleiben Verschleißreparaturen wie Bremsscheiben oder Öl- und Zahnriemenwechsel außen vor. Die Garantie umfasst alle wichtigen Baugruppen – von Motor und Getriebe über Elektrik und Elektronik bis zu Kühlsystem und Klimaanlage. red
Dauer Fahrzeuggarantie
Hersteller
Dauer Fahrzeuggarantie
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
2 Jahre Gewährleistung
Mercedes
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
2 Jahre Gewährleistung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
3 Jahre/100.000 km
Opel
Lebenslang/160.000 km
3 Jahre/100.000 km
2 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenz.***
3 Jahre/100.000 km
3 Jahre/100.000 km
3 Jahre ohne km-Begrenz.*
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
2 Jahre ohne km-Begrenzung
7 Jahre/150.000 km**
3 Jahre/100.000 km
3 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
2 Jahre ohne km-Begrenzung
3 Jahre/100.000 km
Definitionen
Neuwagengarantie: Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage des Herstellers auf kostenlose Beseitigung eines von ihm zu vertretenden Mangels innerhalb der Garantiezeit. Die Leistung kann an bestimmte Bedingungen wie beispielsweise die Einhaltung der Wartungsintervalle geknüpft sein.
Gewährleistung: Bei der 24-monatigen Sachmängelhaftung handelt es sich um den gesetzlich geregelten Kundenanspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Verkäufer. Maßgeblich ist, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. In den ersten sechs Monaten muss der Kunde dies nicht beweisen, danach gilt die sogenannte Beweislastumkehr.
- Ausgabe 9/2010 Seite 22 (517.3 KB, PDF)