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Kfz-Versicherung: Einige fahren demnächst günstiger

03.09.2014 11:26 Uhr
Automatische Geldfrage: Wie viel bekommt man noch für seinen Leasingrückläufer. Der VMF-Restwertindikator gibt Antworten.
Vorfreude: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die neue Kfz-Typklassen-Einteilung veröffentlicht. Einige Modelle lassen sich demnach zum Jahreswechsel preiswerter halten.
© Foto: Schlierner/Fotolia

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die neue Kfz-Typklassen-Einteilung veröffentlicht. In der Haftpflicht gibt es wenige Änderungen, bei der Kaskoversicherung hingegen ist knapp die Hälfte der deutschen Autobesitzer von der Neueinteilung betroffen.

Rund 12 Prozent der Autofahrer können sich über eine günstigere Typklassen-Einstufung bei der Kfz-Haftpflicht freuen. Gleich um vier Klassen heruntergestuft wird beispielsweise eine Dieselvariante des VW Golf VII. Grundlage der Einteilung sind die statistische Schadenshäufigkeit der Fahrzeuge sowie die dabei anfallenden Reparaturkosten. Je geringer der sich daraus ergebende sogenannte Schadensbedarf ist, desto niedriger ist die Typklasse und desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag. Zumindest theoretisch, denn neben den Typklassen spielen zahlreiche weitere Faktoren für die Berechnung der Prämienhöhe eine Rolle.

So müssen sich auch Fahrer eines Toyota GT86 und eines Renault Captur nicht über Gebühr ärgern. Der Sportwagen und das Mini-SUV zählen zu den 14 Prozent der Pkw, die nun bei der Haftpflicht in eine höhere Klasse eingestuft sind.

Ähnliche Tendenzen bei Kasko und Teilkasko
Bei den Kasko-Versicherungen gab es einen hohen Anteil an Zurückstufungen. Die Vollkasko wird für 36 Prozent der Fahrzeughalter günstiger, 10 Prozent könnten allerdings künftig mehr zahlen müssen. Für 54 Prozent bleibt alles beim Alten. In der Teilkasko zeigt sich ein ähnliches Bild: 35 Prozent der Pkw werden niedriger eingestuft, 12 Prozent höher. Keine Änderungen gibt es für 53 Prozent.

Die Typklassen des GDV sind unverbindlich, werden in der Regel aber von den Versicherungsunternehmen genutzt. Angewendet werden können sie für Neuverträge im laufenden Jahr und für bestehende Verträge zum Jahreswechsel. (Holger Holzer/sp-x)

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