Schon seit Anfang 2015 haben Kfz-Besitzer die Möglichkeit, Autos über das Internet abzumelden. Zum 1. Oktober 2017 wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) auf das Wiederzulassen von Autos, Motorräder und Anhänger ausgeweitet. Lange Wartezeiten bei den Zulassungsstellen lassen sich so vermeiden. Allerdings sind die Anforderungen für die digitale Wiederzulassung recht speziell.
Wie schon bei der Online-Abmeldung wird auch Anmeldungen nur mit Fahrzeugen möglich sein, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Der Halter, der das Fahrzeug wiederzulassen will, benötigt zudem einen Personalausweis mit Onlinefunktion, ein Ausweis-Lesegerät oder ein Handy mit NFC-Funktion sowie eine Ausweis-App. Erfolgen kann die Wiederzulassung nur auf den bisherigen Fahrzeughalter im bisherigen Zulassungsbezirk. Außerdem muss der Halter die alten Kennzeichen vor der Abmeldung reserviert haben.
Die Wiederzulassung ist dezentral über Webseiten der Bundesländer oder der Zulassungsstellen vor Ort möglich. Dort muss der Halter sich zunächst mittels Personalausweis mit Online-Funktion identifizieren. In eine Antragsmaske muss er dann den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), VB-Nummer der Versicherung, Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren, reserviertes Kennzeichen und gegebenenfalls den HU- / SP-Expresscode eingegeben. Anschließend muss man noch Gebühren per ePayment bezahlen und den Zulassungsantrag an die Behörde übermitteln.
Im Anschluss prüft die Behörde den Antrag und schickt Zulassungsunterlagen und die neue Plaketten für die bei der Abmeldung reservierten Kennzeichen dem Antragsteller zu. Der Halter muss nur noch die Plaketten selber aufkleben und kann anschließend losfahren. Im Jahr 2018 will das für die internetbasierte Fahrzeugzulassung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als nächste Stufe außerdem die Online-Neuzulassung ermöglichen. (sp-x)