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Gesetzgebung: Weg frei für E-Tretroller

23.05.2019 10:00 Uhr
Gesetzgebung: Weg frei für E-Tretroller
Lange wurde über E-Scooter diskutiert - nun sind sie nicht mehr aufzuhalten.
© Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Die letzte formelle Hürde für sogenannten E-Scooter ist genommen. Mitte Juni soll es in Deutschland losgehen für die Tretroller mit Elektroantrieb. Vor allem auf den Radwegen wird es voller.

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Elektro-Tretroller sollen in Deutschland ab Mitte Juni zugelassen sein. Die Bundesregierung machte am Mittwoch endgültig den Weg frei - das Kabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Diese soll am 15. Juni in Kraft treten, wie Regierungssprecher Steffen Seibert sagte.

Der Bundesrat hatte Änderungen an den ursprünglichen Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beschlossen. Diese Änderungen wurden nun in die Verordnung übernommen. Die Länderkammer hatte wichtige Sicherheitsregeln geändert. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind.

Gehwege bleiben für die neuen Gefährte zum Schutz von Fußgängern tabu. Scheuer wollte eigentlich, dass langsamere E-Scooter auch auf Gehwegen fahren dürfen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Änderungen umzusetzen.

Die E-Roller sollen insbesondere für kurze Strecken - etwa von der Bushaltestelle ins Büro oder zum Geschäft ein paar Straßen weiter - ein neues Angebot sein. Sie sind in der Regel kleiner und leichter als Fahrräder, oft lassen sie sich auch zusammenklappen. Anbieter von Leih-Rollern stehen in größeren Städten in den Startlöchern. Auch in ICEs und Intercitys sollen die Gefährte nach Angaben der Bahn kostenlos an Bord dürfen - zusammengeklappt unter oder über dem Sitz.

Keine Helmpflicht, kein Führerschein notwendig

Allerdings gibt es weiterhin auch viele Bedenken, was Sicherheit, Ärger mit Radfahrern und Umweltaspekte angeht. Einen Helm müssen die Tretroller-Fahrer nicht tragen, sie brauchen auch keinen Führerschein. Anders als Fahrräder sollen die neuen Gefährte versicherungspflichtig sein, dafür soll es einen Aufkleber geben. Fahren sollen die Tretroller in der Regel auf Radwegen oder Radfahrstreifen - gibt es keine, darf die Fahrbahn genutzt werden.

Fußgängervertreter und Verkehrssicherheitsexperten waren gegen eine Nutzung von Gehwegen Sturm gelaufen. Aber auch viele Radfahrer sind nun nicht begeistert von der Aussicht, sich ihre Wege künftig mit E-Tretrollern zu teilen.

"Wir sagen: Doppelt so viel Platz und hohe Wegequalität für den Radverkehr, dann klappt's auch mit dem gemeinsamen Fahren von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern", hatte der Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC, Burkhard Stork, gesagt. Radwege seien ohnehin oft schlecht, holprig oder gar nicht vorhanden.

Der ADAC rät Interessenten, mit dem Kauf von Elektrotretrollern zu warten, bis Händler offiziell zugelassene Modelle anbieten. Eine ADAC-Sprecherin sagte, die meisten der bislang auf dem Markt erhältlichen E-Tretroller seien für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine nachträgliche Zulassung sei kompliziert und teuer. Es sei aber damit zu rechnen, dass Händler zeitnah offiziell zugelassene Modelle anbieten. (dpa)

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