Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel will in der ersten Dezember-Hälfte über ein Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entscheiden. Dies teilte das Gericht am Montag mit.
Die Umweltorganisation will nach eigenen Angaben durchsetzen, dass das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts zu Fahrverboten für ältere Dieselautos im kommenden Jahr unabhängig von einem Berufungsverfahren sofort umgesetzt wird. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.
Das Land Hessen geht juristisch gegen das Urteil vor und beantragte beim VGH eine Berufung dagegen. Wann darüber entschieden wird, sei nicht abzuschätzen, sagte ein VGH-Sprecher. Gegen eine Entscheidung über ein Eilverfahren gebe es aber grundsätzlich keine Rechtsmittel.
Von Fahrverboten wären laut dem Urteil zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. Die Umwelthilfe hatte wegen der Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten gegen Hessen geklagt. (dpa)