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Fuhrparkverband: "E-Scooter für betriebliche Nutzung nicht zu empfehlen"

19.08.2019 13:50 Uhr
Fuhrparkverband: Haftungsprobleme bei dienstlicher Nutzung privater E-Scooter
© Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Den privaten oder frei verfügbaren Tretroller spontan für eine Dienstfahrt nutzen – ein zu großes Risiko für Mitarbeiter und Unternehmen, findet der BVF. Auch bei eKF seien berufsgenossenschaftliche Vorschriften einzuhalten.

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Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) hat sich für ein dienstliches Nutzungsverbot von privaten oder frei anmietbaren Elektro-Tretrollern ausgesprochen. "Es sind Spiel-, Spaß und Sportfahrzeuge, die wir für die betriebliche Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen können", sagte BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer in Mannheim. Angesichts sich häufender Unfälle bei E-Scootern werde immer deutlicher, dass weitere Regelungen notwendig seien.

Schäfer betonte, dass Mobilitätsmanager ihre Beschäftigten über die möglichen Gefahren beim Einsatz der Kleinstfahrzeuge auf Dienstreisen aufklären müssten. Die Menschen seien die schnellen, lautlosen Roller noch nicht gewohnt, so dass Fußgänger und Roller-Fahrer im öffentlichen Straßenraum mit neuartigen und noch nicht vorhersehbaren Risiken umgehen müssten. Schäfer: "Die Nutzer haben im betrieblichen Kontext besondere Pflichten einzuhalten. Unfälle mit Personenschäden während der dienstlichen Nutzung können problematisch werden."

Vor knapp zwei Monaten war die Verordnung und damit die Zulassung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) am Straßenverkehr in Kraft getreten (wir berichteten). Das Bundesverkehrsministerium verspricht sich von den E-Tretrollern einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende. Dies sieht man beim BVF skeptisch. Schäfer: "Die Fahrzeuge machen vielen Menschen Spaß, es geht jedoch selten darum, dass die letzte Meile mit dem Scooter gefahren wird. Der betriebliche Einsatz und der Umgang mit den Fahrzeugen ist darüber hinaus vom Gesetzgeber und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer noch nicht zu Ende gedacht."

Unternehmen in der Pflicht

Wenn es sich um einen betrieblich eingesetzten E-Scooter handelt, dann muss der Fuhrpark- oder Mobilitätsverantwortliche eine Ein- und Unterweisung durchführen und bei den zulassungspflichtigen Fahrzeugen über die rechtliche Einordnung informieren. Die Berufsgenossenschaft (BG) will laut Schäfer verstärkt darauf achten, dass die E-Tretroller auch in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden und auch das Risiko bewertet wird. "Die BG empfiehlt Vorgaben wie Helmpflicht, reflektierende Kleidung etc.. Das muss der Arbeitgeber entsprechend der Bewertung vorgeben. Die Verantwortung liegt bei dienstlicher Nutzung also auch bei den Unternehmen."

Die Nutzung im betrieblichen Einsatz erfordere die Berücksichtigung aller berufsgenossenschaftlichen Regeln und der Unfallverhütungsvorschriften, so Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr. "Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge. Sie müssen somit auch regelmäßig geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden." Die BG Verkehr habe deshalb zusammen mit anderen Unfallversicherungsträgern alle relevanten Informationen zum Einsatz der eKF zusammengestellt. (AF)

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