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Fuhrpark-Treff von ATU: Neue Anschlussgarantie vorgestellt

29.09.2016 11:00 Uhr
Rund 35 Teilnehmer folgten der Einladung von ATU und informierten sich unter anderem über das Gewerbekundenangebot der Weidener.
© Foto: Christian Frederik Merten

Im Rahmen des zweiten Fuhrpark-Treffs informierte die Werkstattkette ATU umfassend über ihr Angebot für Geschäftskunden.

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Die Weidener Werkstattkette ATU hat am Mittwoch umfassend über ihr Gewerbekundenangebot informiert. Im Mittelpunkt des zweiten Fuhrpark-Treffs in der Motorworld in Böblingen bei Stuttgart stand die neue Anschlussgarantie für Geschäftskunden, die zusammen mit dem Anbieter CarGarantie entwickelt worden war.

Voraussichtlich ab Anfang November können ATU-Geschäftskunden für die Zeit nach Ablauf der Herstellergarantie eine zwölf- oder 24-monatige Anschlussgarantie buchen, wobei die CarGarantie als alleiniger Vertragspartner auftritt. Der Schutz gilt im ersten Schritt für Fahrleistungen von bis zu 120.000 Kilometern, individuelle darüber hinausgehende Laufleistungsvereinbarungen sollen aber ebenfalls möglich sein.

Die Garantie deckt die wichtigsten Baugruppen ab (ZDK-Standard). Lohn- und Materialkosten werden im Garantiefall fahrleistungsunabhängig unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro zu 100 Prozent übernommen. Die monatliche Prämie für Fahrzeuge mit bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beträgt bei Abschluss ab Erstzulassung abhängig von Garantiedauer und Motorleistung – die versicherbare Höchstleistung beträgt 300 PS – zwischen 5,42 und 19,38 Euro.

Für einen Beitragszuschlag sind darüber hinaus auch Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht versicherbar. Generell dürfen die Fahrzeuge bei Vertragsabschluss nicht älter als zwölf Monate sein, nicht mehr als 20.000 Kilometer gefahren sein und die erste Inspektion oder Wartung muss noch ausstehen.

Führerscheinkontrolle wichtig

Rechtsanwältin Inka Pichler-Gieser von der Kanzlei Kasten Pichler (Wiesbaden) informierte die rund 35 Teilnehmer über die Themen UVV und Führerscheinkontrolle. Sie wies darauf hin, dass es nicht genüge, sich einfach nur kurz den Führerschein der Firmenwagenfahrer zeigen zu lassen. Vielmehr müsse man auch Fahrerlaubnisklassen oder mögliche Befristungen der Fahrerlaubnis beachten. Die richtigen Fragen bei der Herausgabe eines Fahrzeugs lauteten: "Hat die Person a) eine Fahrerlaubnis und b) die richtige Fahrerlaubnis." Mit Blick auf mögliche Konsequenzen bei unvollständigen Kontrollen betonte Pichler-Gieser: "Wir befinden uns hier nicht mehr im Bereich eines möglichen Bußgelds, sondern des Strafrechts." (cfm)


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