Die dritte Stufe des Projekts "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz) steht vor dem Start. Autos und Motorräder können vom 1. Oktober an bei den Behörden auch direkt online angemeldet werden. "Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) "Focus Online".
Konkret können private Fahrzeughalter demnach die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online erledigen. Eine entsprechende Verordnung war bereits früher auf den Weg gebracht worden. Vom 1. Oktober an sei die Zulassung über das Internet nun praktisch möglich, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums dazu am Samstag.
Für die Bundesregierung ist i-Kfz ein wichtiger Schritt hin zum E-Government. Bereits seit 1. Januar 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sein Fahrzeug über dezentrale Online-Portale der Länder bzw. ein zentrales Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) außer Betrieb zu setzen). Seit 1. Oktober 2017 lassen sich auch Wiederzulassungen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk im Netz abwickeln. (dpa/rp)