Das neue Modul wird in Ladesäulen integriert und kann zwei Ladepunkte steuern. Es ermöglicht Bezahlvorgänge mittels gängiger Debit- oder Kreditkarte sowie PIN-Eingabe. Darüber hinaus sind auch Zahlungen mit Smartphones oder sogenannten Wearables über den RFID-Leser möglich. Das bedeutet: Freie Wahl der Zahlungsmittel beim Laden und einen deutlichen Komfortgewinn für Fahrer von E-Fahrzeugen. Vor allem für Reisende aus dem In- und Ausland, sofern sie keinen Vertrag mit dem Betreiber der Ladesäule haben, an der sie spontan laden wollen.
Der Gesetzgeber sieht ein einheitliches Bezahlsystem für Ad-hoc-Laden an öffentlichen Ladesäulen vor, die ab dem 1. Juli 2023 bei Neuinstallation verpflichtend sind. Um den Vorgaben der LSV zu entsprechen, muss die Ladesäule über eine starke Kundenauthentifizierung bzw. über eine PIN-Eingabe verfügen. Die Vorgaben dienen dazu, Betrug zu reduzieren und Online- oder kontaktlose Offline-Zahlungen noch sicherer zu machen.
Ohne PIN-Eingabe können Zahlungen abgelehnt werden, bei denen beispielsweise zu viele kontaktlose Zahlungsvorgänge durchgeführt oder festgelegte Maximalbeträge erreicht wurden. Mit dem PIN-Pad werden dadurch sowohl Sicherheitsaspekte bei Zahlvorgängen, als auch höchste Verfügbarkeit bei der Nutzung von kontaktlosen Bezahlmethoden gewährleistet. Das Kartenterminal muss allerdings nicht in jeder Ladesäule vor Ort integriert sein. Erlaubt ist auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen, etwa auf dem Gelände eines Ladeparks.
Die neue Technologie wird auf der diesjährigen Messe E-World in Essen noch heute und morgen, den 23. Juni 2022, vorgestellt.