Am 7. November stand einiges an Gesetzesvorhaben auf der Agenda, die der Bundesrat in seiner Sitzung abarbeiten musste. Zum Beispiel behandelten Abstimmungsvorlagen die Pflegereform, Steuerbetrug, Flüchtlingsunterbringung, DDR-Regimegegner, Lkw-Maut und Mietbremsbremse. Aber es lag auch der "Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG)", wie er offiziell heißt, auf dem Tisch.
Zur Erinnerung: Mit diesem Stromergesetz will die Bundesregierung E-Autos Privilegien einräumen. Und zwar das freie Fahren auf Busspuren, kostenloses Parken auf reservierten Plätzen und das Verwenden von Sonderkennzeichnen.
Der Bundesrat hat das EmoG gekippt – und an den Bundestag zurückgewiesen. In einer Stellungnahme erklärt die Länderkammer, dass "mit dem bislang vorgelegten Programmen und Gesetzen" das Ziel der Bundesregierung "kaum zu realisieren sein wird". Bekanntlich lautet das Vorhaben, bis zum Jahr 2020 eine Million E-Autos auf deutsche Straßen zu bringen. Für den Bundesrat "scheint auch der nun vorliegende Gesetzesentwurf nicht in der Lage, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren".
Das Teilen vergessen
Die Ländervertreter listen noch einige Kritikpunkte auf. Beispielsweise Carsharing, was völlig im Entwurfstext fehle. Für solche Autos fordern sie eine Kennzeichnung – unabhängig von der Antriebsart. Damit ließe sich die Voraussetzung schaffen, man diese umweltfreundliche Mobilitätsvariante fördern zu können, heißt es. Die geplanten Sonderkennzeichen für E-Autos hält der Bundesrat hingen für unnötig aufwendig, teuer und nutzerunfreundlich. Sein Vorschlag: Eine farbige Plakette, die der Fahrer an die Windschutzscheibe klebt.
Der Bundesrat verlangt zudem "monetäre Anreize als begleitende Förderelemente". Er bittet die Bundesregierung, sich bei der Elektromobilität auf Fuhrparks zu konzentrieren. Konkret soll die Große Koalition, "kurzfristig Vorschläge erarbeiten, wie Anreize geschaffen und bestehende Hindernisse für die Umstellung dieser Fahrzeugflotten beseitigt werden können".
Die Botschaft scheint angekommen. Denn "Spiegel Online" berichtete gestern: Die Bundesregierung wolle den Kauf von E-Autos mit weiteren Steuererleichterungen anschieben. Flottenbetreiber sollen demnach ab 2015 Dienstwagen mit der Hälfte ihres Wertes im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen können. Das Online-Nachrichtenmagazin nennt als Quelle den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (Nape) des Wirtschaftsministeriums und zitiert daraus: "Die nur geringen Auswirkungen auf das Steueraufkommen werden durch einen positiven Einfluss auf die Umwelt ergänzt." Das Kabinett will den Aktionsplan Anfang Dezember beschließen. (kak)