Es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem nicht über Diesel-Fahrverbote berichtet wird. Nun soll nach dem Willen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) Freiburg folgen. Ziel sei die Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, der regelmäßig überschritten werde, teilte die Organisation am Freitag mit. Daher sollten die Behörden gerichtlich gezwungen werden, Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Eine Bestätigung des zuständigen Gerichts in Mannheim über den Eingang der Klage war zunächst nicht zu erhalten.
Die Deutsche Umwelthilfe geht in etlichen Städten gegen die Luftreinhaltepläne vor. Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einer Klage der DUH unter anderem eine Fahrverbotszone in Essen angeordnet, zu der auch die viel befahrene Autobahn 40 gehört. Auch das ab Januar geltende Fahrverbot in Stuttgart geht auf eine Klage der Umwelthilfe zurück. (dpa)