_ Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass seine Fahrtüchtigkeit konkret beeinträchtigt war. Die Tatsache des Konsums kann für sich allein genommen genügen.
BAG, Entscheidung vom 20.10.2016,
Az. 6 AZR 471/15, DAR 2017, 283
- Ausgabe 08/2017 Seite 62 (92.0 KB, PDF)