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Dieselskandal: Thermofenster-Lücke soll geschlossen werden

20.02.2017 07:35 Uhr
Als Reaktion auf den Diesel-Skandal soll nun die Abgasgesetzgebung konkretisiert werden.
© Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Im Zuge des Diesel-Skandals ist vielfach immer noch umstritten, was Betrug und was kreative Regelauslegung ist. Die EU wird die Abgasgesetzgebung daher wohl bald konkretisieren müssen.

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Die Dieselskandale der vergangenen Monate haben rechtliche Lücken in der europäischen Abgasgesetzgebung aufgedeckt. Diese dürften künftig geschlossen werden, wie ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums in der vergangenen Woche vor dem Bundestag-Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal prognostiziert.

Das Ministerium geht davon aus, dass es nach Abschluss des Untersuchungsausschusses im EU-Parlament auch zu einer Konkretisierung der EU-Verordnung 715 kommt. In dieser wird das Verbot von Abschalteinrichtungen behandelt – allerdings eher schwammig. Eindeutige Regeln, was erlaubt und was verboten ist, gibt es nicht.

Klar geworden ist das Problem spätestens bei der im Frühjahr 2016 vom Kraftfahrt-Bundesamt durchgeführten Untersuchung des Stickoxidausstoßes von Diesel-Modellen. Dabei waren 26 Pkw-Typen mit verdächtig hohen Emissionen entdeckt worden. Der Großteil der Fahrzeuge überschreitet die NOx-Grenzwerte, weil die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs, des sogenannten "Thermofensters", deaktiviert wird. Die Hersteller bezeichneten das als Maßnahme zum Schutz des Motors – eine Möglichkeit, die die Verordnung 715 explizit vorsieht. Strittig ist jedoch, wie großzügig dieses "Motorschutz"-Argument ausgelegt werden darf. (sp-x) 

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