-- Anzeige --

Dieselgate: Juristische Folgen bei VW

27.03.2018 13:30 Uhr
Dieselgate: Juristische Folgen bei VW
VW muss derzeit an drei juristischen Fronten kämpfen.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Rekorde bei Umsatz und Ergebnis, so viele Autos verkauft wie nie – Volkswagen geht nach "Dieselgate" wieder in die Offensive. Aber noch halten die juristischen Folgen des Abgasskandals den Konzern in Atem.

-- Anzeige --

Von Thomas Strünkelnberg, dpa

Trotz "Dieselgate" und drohenden Fahrverboten: Bei Volkswagen sprudelt das Geld nur so in die Kasse. Die Rekordzahlen 2017 lassen beinahe vergessen, dass der Abgasskandal mit Millionen manipulierter Dieselmotoren VW noch lange beschäftigen wird. Denn viele VW-Kunden mit einem "Schummel-Diesel" klagen gegen Händler oder den Hersteller. Und das ist nicht die einzige juristische Front, an der VW kämpfen muss.

Zivilklagen

Allein für Vergleiche in Nordamerika hat VW über 25 Milliarden Euro verbucht. Aber auch in Deutschland wollen zahlreiche Autobesitzer, die einen manipulierten Diesel der VW-Gruppe fahren, eine Entschädigung. Die US-Kanzlei Hausfeld, die VW-Kunden in dem Skandal vertritt, forderte den Autobauer auf, in Deutschland zugelassene Diesel mit Betrugs-Software zurückzunehmen.

Nach Angaben aus mit den Vorgängen vertrauten Kreisen liegen bislang etwa 2.500 Urteile vor, davon endeten rund 70 Prozent mit einer Klageabweisung – ein gleichbleibendes Bild, wie es heißt. Auf der Ebene der Oberlandesgerichte gebe es bisher acht Urteile, alle im Sinne des Unternehmens. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ergab Anfang März: "Ohne Erfolg behauptet der Kläger, dass das Aufspielen des Software-Updates nicht geeignet sei, den Mangel vollständig zu beseitigen."

In geringer Zahl habe Volkswagen Urteile, die die Rücknahme des betreffenden Wagens verlangten, akzeptiert, heißt es in den Kreisen. In diesen Fällen habe den Händlern wegen des Alters der Autos kein wirtschaftlicher Nachteil gedroht. Insgesamt sind nach Angaben aus Kreisen etwa 15.000 Kundenklagen anhängig – bei insgesamt etwa 2,25 Millionen Autos mit Schummel-Software in Deutschland. Weltweit geht es in dem im September 2015 in den USA aufgeflogenen Abgasskandal um rund elf Millionen Autos.

Allerdings gehen die Angaben zur Gesamtzahl der Fälle deutlich auseinander: Über die Internet-Plattform "myright.de" hätten sich 50.000 geschädigte VW-Kunden registriert, 40.000 davon aus Deutschland, sagt Christopher Rother, Anwalt der US-Kanzlei Hausfeld.

Entscheidend für die Argumentation der Anwälte ist die Frage, ob die von VW ausgestellte Bescheinigung zum Übereinstimmen mit der Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts korrekt ist. Diese Angaben seien falsch, der Einbau von Abschalteinrichtungen sei nicht gestattet, sagt Rother. Allerdings entschieden Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Schleswig jüngst, dass die Übereinstimmungsbescheinigungen wirksam seien.

Erst kürzlich urteilte das Landgericht Hamburg, ein VW-Händler müsse ein Fahrzeug mit Schummel-Software zurücknehmen und dem Kunden einen einwandfreien Neuwagen, in diesem Fall einen Tiguan, geben. Nach Angaben aus informierten Kreisen hatten Landgerichte bereits in rund 150 vergleichbaren Verfahren zum Tiguan entschieden, davon seien 136 Klagen abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht München entschied Ende Februar – wie auch das OLG Bamberg –, dass ein Kläger nach einem Modellwechsel keinen Anspruch auf eine Neulieferung habe.

Nach Rothers Einschätzung versucht Volkswagen Vergleiche abzuschließen, sobald die obergerichtliche Instanz erreicht ist. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet er für Ende 2019 oder Anfang 2020. Aus Sicht der VW-Kreise ist dies spekulativ – derzeit lägen zwei Verfahren im Stadium der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Anlegerklagen

Der Abgasskandal hat nicht nur Volkswagen, sondern auch die Aktionäre viel Geld gekostet. Denn unmittelbar nach Aufdeckung des Abgasbetrugs durch die US-Behörden im September 2015 brach der Kurs der VW-Aktie ein – zeitweise verloren die Vorzugspapiere fast die Hälfte ihres Werts. Anleger erlitten zwischenzeitlich erhebliche Verluste. Investoren wie die Sparkassentochter Deka, die als Musterklägerin gegen VW auftritt, verlangen Schadenersatz. Der Vorwurf: VW habe die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert.

Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. Dies habe Volkswagen versäumt, erklärt Klägeranwalt Andreas Tilp. Er betont, es komme nicht nur darauf an, was der Vorstand wisse. In der Klageerwiderung von Volkswagen heißt es, die Ad-hoc-Pflicht setze "ein erhebliches Kursbeeinflussungspotenzial der betreffenden Information voraus". Diese Kursrelevanz habe gefehlt, sagen mit der Sache vertraute Personen. Daher sei auch keine frühere Mitteilung an die Finanzwelt nötig gewesen.

Im Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig geht es um Schadenersatzansprüche von 3,1 Milliarden Euro, rund 1.600 Klagen wurden bisher am Landgericht Braunschweig ausgesetzt. Insgesamt belaufen sich die Forderungen der 1.650 eingereichten Klagen überwiegend institutioneller Anleger auf mehr als neun Milliarden Euro. Die erste Anhörung beginnt am 3. September.

Strafrecht

Damit nicht genug – es laufen auch Ermittlungsverfahren gegen Volkswagen-Mitarbeiter, darunter frühere oder aktuelle Manager. Ermittelt wird gegen 49 mutmaßlich Beteiligte – gegen 39 wegen der Software-Manipulation rund um den Stickstoffdioxidausstoß, gegen sechs im Zusammenhang mit falschen CO2- und Verbrauchsangaben. In drei Fällen geht es um Marktmanipulation, hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll.

Und: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Geschäftsführer (m/w/d)

Nordrhein-Westfalen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.