Die mehreren Hunderttausend Teilnehmer der Diesel-Musterklage sollen ab heute (Freitag) im Fall berechtigter Ansprüche ihre Vergleichsangebote vom VW-Konzern erhalten. Das Unternehmen hat dazu eine Internet-Plattform aufgesetzt. Am Vormittag ließ sich die aktuelle Version der Seite zunächst nicht öffnen. "Durch die vielen Zugriffe sind die Server in die Knie gegangen", erklärte das Unternehmen und bat die Kunden um Geduld. Die Verbraucher können bis zum 20. April entscheiden, ob sie die individuellen Angebote annehmen wollen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.
Erste Entschädigungen aus dem mühsam errungenen außergerichtlichen Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 5. Mai an fließen. Beide Parteien gehen von rund 260.000 Berechtigten aus. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme beziffert der vzbv mit 830 Millionen Euro.
Streitfälle soll Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klären. Sie soll mit dem früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Günther Hirsch eine Ombudsstelle leiten. An diese können sich Dieselfahrer wenden, deren Fälle sich nicht über das eingerichtete Service-Center klären lassen.
Am 5. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof eine Einzelklage. Dabei könnte sich das Gericht dazu äußern, ob es Schadenersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält.
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. (dpa)