Hinsichtlich von Diesel-Fahrverboten soll es Ausnahmen geben. Ein rechtlicher Rahmen wird vorbereitet, doch die Umsetzung scheint schwieriger als gedacht. Die notwendige Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes stand am Mittwoch nicht wie ursprünglich geplant und angekündigt auf der Themenliste des Bundeskabinetts. Nach dpa-Informationen wurden sich Umwelt- und Verkehrsministerium bei den Details nicht einig.
Die große Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für in der Regel nicht verhältnismäßig zu erklären, da andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen und Gerichte das weiter frei entscheiden.
Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen, etwa wenn sie nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß. (dpa)